Ablauf einer Scheidung beim Amtsgericht Dresden

Von der Trennung bis zur Rechtskraft: So läuft eine Scheidung beim Amtsgericht Dresden Schritt für Schritt ab.

Zuständiges Gericht

Zuständig für Scheidungen in Dresden ist das Amtsgericht Dresden – Familiengericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Trennungsjahr

Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehegatten mindestens 12 Monate getrennt gelebt haben (§ 1565 BGB).

2. Anwaltliche Beratung

Schon vor Ablauf des Trennungsjahres sollten Sie sich beraten lassen. Mehr zum Scheidungsanwalt Dresden

3. Scheidungsantrag einreichen

Den Antrag darf nur ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen (Anwaltszwang, § 114 FamFG).

4. Versorgungsausgleich

Das Gericht teilt automatisch die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte auf – das dauert in der Regel 3–6 Monate.

5. Scheidungstermin

Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Bei Einvernehmen dauert der Termin nur 15–30 Minuten. Die Gesamtdauer liegt meist bei 6–12 Monaten.

6. Scheidungsbeschluss

Mit dem Beschluss ist die Ehe geschieden – rechtskräftig nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist oder sofort bei Rechtsmittelverzicht.

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