Ablauf einer Scheidung beim Amtsgericht Dresden
Von der Trennung bis zur Rechtskraft: So läuft eine Scheidung beim Amtsgericht Dresden Schritt für Schritt ab.
Zuständiges Gericht
Zuständig für Scheidungen in Dresden ist das Amtsgericht Dresden – Familiengericht, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden.
Der Ablauf Schritt für Schritt
1. Trennungsjahr
Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehegatten mindestens 12 Monate getrennt gelebt haben (§ 1565 BGB).
2. Anwaltliche Beratung
Schon vor Ablauf des Trennungsjahres sollten Sie sich beraten lassen. Mehr zum Scheidungsanwalt Dresden
3. Scheidungsantrag einreichen
Den Antrag darf nur ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen (Anwaltszwang, § 114 FamFG).
4. Versorgungsausgleich
Das Gericht teilt automatisch die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte auf – das dauert in der Regel 3–6 Monate.
5. Scheidungstermin
Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Bei Einvernehmen dauert der Termin nur 15–30 Minuten. Die Gesamtdauer liegt meist bei 6–12 Monaten.
6. Scheidungsbeschluss
Mit dem Beschluss ist die Ehe geschieden – rechtskräftig nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist oder sofort bei Rechtsmittelverzicht.
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