Ich begleite Mandantinnen und Mandanten in Dresden und Umgebung durch genau diese Phase – von der ersten Beratung über die Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und der Folgesachen. Meine Kanzlei liegt in der Hospitalstraße 12 in der Dresdner Neustadt, wenige Minuten vom Amtsgericht Dresden entfernt, das als Familiengericht für den Großteil dieser Verfahren zuständig ist.
Was ich im Familienrecht übernehme
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf den Verfahren, die ein Ehe- oder Elternpaar auseinanderführen, und auf den Vereinbarungen, die verhindern, dass daraus ein Streit vor Gericht wird. Das sind im Wesentlichen die Scheidung selbst und der Versorgungsausgleich, der Trennungs- und der nacheheliche Unterhalt, der Kindesunterhalt, die elterliche Sorge samt Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich, die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien, der Hausrat und die Ehewohnung sowie die vertragliche Gestaltung durch Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Hinzu kommen die Verfahren, die keine Trennung voraussetzen: Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, Namensrecht und Adoption.
Ich vertrete dabei sowohl den Ehegatten, der die Scheidung einleitet, als auch den, der sie hinnehmen oder abwenden will, und in Kindschaftssachen sowohl Mütter als auch Väter. Eine Vorfestlegung auf eine Seite gibt es in meiner Kanzlei nicht.
Der Ablauf – von der ersten Frage bis zum Beschluss
Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation sortieren und ich Ihnen sage, was rechtlich möglich ist, was es voraussichtlich kostet und in welcher Reihenfolge wir vorgehen. Dieses Gespräch ist eine Erstberatung nach § 34 RVG; die Gebühr dafür steht vorher fest, und sie wird angerechnet, wenn aus der Beratung ein Mandat wird. Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, die letzten Einkommensnachweise beider Seiten, Unterlagen zu Immobilien und Krediten. Vollständig muss das nicht sein – es beschleunigt nur.
Danach folgt in den meisten Fällen die außergerichtliche Phase. Sie ist die unterschätzte: Wer sich über Unterhalt, Umgang und Vermögensauseinandersetzung außergerichtlich verständigt, spart nicht nur Geld, sondern nimmt dem Verfahren die Eskalation. Ich formuliere in dieser Phase Auskunftsverlangen, berechne Unterhalt, verhandle mit der Gegenseite oder ihrem Anwalt und entwerfe die Vereinbarung, die das Ergebnis festhält.
Führt das nicht zum Ziel, oder ist von Anfang an ein Verfahren nötig, folgt der Antrag beim Familiengericht. In Ehesachen besteht Anwaltszwang: Nach § 114 Abs. 1 FamFG kann ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Der Ehegatte, der dem Antrag lediglich zustimmt, braucht dafür keinen eigenen Anwalt – das ist der Grund, weshalb eine einvernehmliche Scheidung mit einem einzigen Anwalt möglich ist und entsprechend weniger kostet. Nach dem Antrag holt das Gericht die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein, was regelmäßig den größten Teil der Verfahrensdauer ausmacht, und lädt anschließend zum Termin. Ich bereite Sie auf diesen Termin vor, damit Sie wissen, was das Gericht fragt und was Sie selbst sagen müssen.
Zuständig ist das Amtsgericht Dresden
Familiensachen entscheidet nicht das Landgericht, sondern die Familienabteilung des Amtsgerichts. Für Dresden ist das das Familiengericht beim Amtsgericht Dresden, für die umliegenden Landkreise die Amtsgerichte in Pirna, Meißen, Dippoldiswalde und Riesa. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich in Ehesachen nach § 122 FamFG – in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder, sonst nach dem Aufenthalt eines Ehegatten. Weil ich regelmäßig vor allen sächsischen Familiengerichten auftrete, habe ich die Zuständigkeiten, Anschriften und Besonderheiten für alle 25 Familiengerichte in Sachsen zusammengestellt.
Gegen die Endentscheidung des Familiengerichts ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden statthaft. Sie muss binnen eines Monats nach Zustellung eingelegt werden, § 63 Abs. 1 FamFG. Diese Frist ist kurz, und sie läuft auch dann, wenn Sie noch überlegen.
Die Teilgebiete im Einzelnen
Scheidung. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe, das nach § 1566 BGB unwiderleglich vermutet wird, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Getrenntleben setzt keine zweite Wohnung voraus; es genügt die Trennung von Tisch und Bett innerhalb derselben Wohnung, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr geführt wird. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur im Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB möglich, und die Hürde dafür ist hoch. Alles zum Ablauf, zu Dauer und Kosten steht auf der Seite Scheidungsanwalt Dresden; wenn Sie sich einig sind, kommt die Online-Scheidung in Betracht.
Unterhalt. Zu unterscheiden sind drei Ansprüche mit verschiedenen Maßstäben: Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung und nachehelicher Unterhalt, der nur unter den engeren Voraussetzungen der §§ 1570 ff. BGB geschuldet ist. In Sachsen rechnen die Gerichte nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden, die unter anderem regeln, welche Verbindlichkeiten abzugsfähig sind und wie der Wohnvorteil angesetzt wird. Eine erste Orientierung gibt der Unterhaltsrechner, die Details die Seite Unterhalt Dresden.
Elterliche Sorge und Umgang. Die gemeinsame Sorge bleibt nach der Trennung der Regelfall; sie endet nicht mit dem Auszug. Praktisch geht es meist nicht um die Sorge als Ganzes, sondern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also die Frage, wo das Kind lebt – und um die Ausgestaltung des Umgangs. Beides ist auf den Seiten Sorgerecht Dresden und Aufenthaltsbestimmungsrecht dargestellt. Zum Wechselmodell, das Gerichte nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, gibt es eine eigene Seite.
Zugewinnausgleich und Immobilie. Wer in gesetzlichem Güterstand geheiratet hat, lebt in Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird ausgeglichen, was jeder Ehegatte während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat; der Anspruch richtet sich nach § 1378 BGB und wird nur auf Antrag geltend gemacht. Die häufigste Streitfrage ist die gemeinsame Immobilie – Bewertung, Übernahme durch einen Ehegatten, Teilungsversteigerung. Dazu die Seite Zugewinnausgleich Dresden.
Versorgungsausgleich. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt, und zwar von Amts wegen – ohne dass es einen Antrag braucht. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur auf Antrag statt. In der Praxis ist dieser Verfahrensteil der zeitaufwendigste, weil das Gericht bei jedem Versorgungsträger einzeln Auskunft einholt.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Ehevertrag bedarf nach § 1410 BGB der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile. Sinnvoll ist er nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch während der Ehe – etwa wenn ein Ehegatte ein Unternehmen führt oder die Erwerbsbiografien stark auseinandergehen. Nach der Trennung tritt an seine Stelle die Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich in einem Dokument regelt und dem Gericht das meiste abnimmt. Dazu die Seite Ehevertrag Dresden.
Meine Leistungen im Familienrecht
- Scheidung – einvernehmlich und streitig, schnell und diskret
- Unterhalt – Kindes-, Ehegatten- und Trennungsunterhalt
- Sorgerecht & Umgangsrecht – Kindeswohl im Mittelpunkt
- Zugewinnausgleich – faire Vermögensteilung nach Scheidung
- Ehevertrag – Vorsorge vor und während der Ehe
- Trennungsvereinbarung – geordnete Trennung ohne Gericht
- Versorgungsausgleich – Rentenansprüche bei Scheidung
- Häusliche Gewalt – Schutzmaßnahmen und Wohnungszuweisung
- Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
- Lebenspartnerschaftsrecht – gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Scheidung in Dresden – was Sie wissen müssen
Eine Scheidung ist mehr als ein juristischer Akt – sie ist ein Neuanfang. Ob einvernehmlich oder streitig: Ich begleite Sie von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss vor dem Amtsgericht Dresden. Alle Details zu Ablauf, Dauer, Kosten und Scheidungsfolgen finden Sie auf meiner Themenseite.
Unterhalt in Dresden – Ihre Ansprüche kennen
Unterhalt ist eines der komplexesten Gebiete im Familienrecht: Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Ich berechne Ihren Anspruch präzise und setze ihn durch – auch rückwirkend ab Verzug.
Sorgerecht & Umgangsrecht Dresden
Sorgerecht und Umgangsrecht sind die sensibelsten Themen im Familienrecht – hier geht es um das Wohl Ihrer Kinder. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Trennung der Regelfall; ich setze mich für Lösungen ein, die dem Kindeswohl dienen und Ihre elterlichen Rechte wahren.
Zugewinnausgleich – Vermögensteilung nach Scheidung
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Ich ermittle Anfangs- und Endvermögen, setze Auskunftsansprüche durch und sichere Ihre Ausgleichsforderung – auch bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.
Warum Rechtsanwalt Maiwald für Familienrecht in Dresden?
Familien- und Erbrecht aus einer Hand – besonders wichtig, wenn Scheidung und Erbfall zusammentreffen. Mein Ziel ist eine faire, lösungsorientierte Einigung; wenn das nicht möglich ist, kämpfe ich für Sie. 15 Jahre Erfahrung mit den Dresdner Familiengerichten und höchste Diskretion in allen Mandaten.
Kosten der familienrechtlichen Beratung
Erstberatung maximal 190 € netto (226,10 € brutto) nach § 34 RVG. Die Kosten für Gerichtsverfahren richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei geringem Einkommen prüfe ich Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH).
Häufige Fragen zum Familienrecht in Dresden
Das Familienrecht umfasst Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Eheverträge, Gewaltschutz und Vaterschaftsfragen. Ich vertrete Sie in allen diesen Bereichen in Dresden.
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt und kostet maximal 190 € netto (§ 34 RVG). Bei geringem Einkommen prüfe ich Ihren Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.
Nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.
In der Regel behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Alleiniges Sorgerecht wird nur auf Antrag und bei besonderen Gründen (Kindeswohlgefährdung) vom Familiengericht übertragen.
Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz.
Ja – ein Ehevertrag (notariell beurkundet) ist vor und während der Ehe möglich. Er kann Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der vom besserverdienenden Ehegatten ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist (§ 1361 BGB).
Kontakt
Rechtsanwalt Falko Maiwald, Hospitalstraße 12, 01097 Dresden, Telefon 0351 898 520, info@maiwald-recht.de
Vaterschaft in Dresden – Anerkennung, Feststellung und Anfechtung
Die Vaterschaft entscheidet über Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht, Namensrecht und Staatsangehörigkeit des Kindes. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden vertrete ich alle Seiten – diskret, zügig und mit klarem Blick auf die entscheidenden Fristen.
Wer ist rechtlich der Vater? Die drei Wege des § 1592 BGB
Vater ist, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, wer die Vaterschaft anerkennt oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Rechtliche und biologische Vaterschaft können auseinanderfallen.
Anerkennung und gerichtliche Feststellung
Die Anerkennung (§§ 1594 ff. BGB) ist kostenfrei beim Jugendamt möglich, braucht aber die Zustimmung der Mutter (§ 1595 BGB). Sonst stellt das Familiengericht die Vaterschaft fest (§ 1600d BGB), gestützt auf ein Abstammungsgutachten (§ 178 FamFG).
Anfechtung: Die 2-Jahres-Frist
Die Anfechtung ist nur binnen zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände möglich (§ 1600b BGB). Bei Erfolg entfällt die Vaterschaft rückwirkend; gezahlter Unterhalt kann per Scheinvaterregress zurückgefordert werden (§ 1607 Abs. 3 BGB).
Was ein familienrechtliches Mandat kostet
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. In der Scheidungssache ist das nach § 43 FamGKG das dreifache gemeinsame Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; Vermögen wird mit einem Abschlag berücksichtigt. Jede Folgesache – Unterhalt, Sorge, Zugewinn – hat einen eigenen Wert, der hinzukommt. Deshalb ist eine Scheidung, in der alles mitverhandelt wird, deutlich teurer als eine, bei der die Folgen vorher außergerichtlich geregelt wurden. Eine erste Schätzung liefert der Scheidungskostenrechner.
Wo die gesetzliche Vergütung dem Aufwand nicht gerecht wird – bei langen Verhandlungen, komplexer Vermögensauseinandersetzung, Auslandsbezug – schließe ich eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis ab. Abgerechnet wird dann minutengenau nach tatsächlichem Zeitaufwand, ohne Zeittakt. Sie erfahren den Stundensatz und die voraussichtliche Größenordnung vor Mandatsbeginn, nicht mit der Rechnung.
Wenn das Geld für das Verfahren fehlt
Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder in Raten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. In Ehesachen ist die Erfolgsaussicht regelmäßig unproblematisch, sodass es allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse ankommt. Den Antrag und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bereite ich mit Ihnen vor; welche Unterlagen dafür nötig sind, steht unter Unterlagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte wissen, dass diese familienrechtliche Verfahren meist nicht, die Erstberatung dagegen häufig deckt – ich prüfe das für Sie, bevor Kosten entstehen.
Zur Person
Ich bin seit Jahren als Rechtsanwalt in Dresden tätig und führe meine Kanzlei in der Hospitalstraße 12 in der Bürogemeinschaft BSK Rechtsanwälte. Jura habe ich an der Technischen Universität Dresden studiert. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Erbrecht und Seniorenrecht.
Mir liegt daran, Rechtliches so zu erklären, dass man es ohne Studium versteht. Wer aus einem Beratungsgespräch herausgeht und hinterher sagen kann, was als Nächstes passiert und warum, trifft die besseren Entscheidungen – und das sind am Ende die Entscheidungen, die vor Gericht tragen.
Termin
Sie erreichen mich unter 0351 898 520 und über das Kontaktformular auf dieser Seite. Ein Erstgespräch biete ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an, auf Wunsch telefonisch oder per Video. Wenn es dringend ist – Kind wurde mitgenommen, Wohnung wurde verschlossen, Gewaltschutz –, sagen Sie das bei der Terminvereinbarung; für solche Fälle gibt es die Seite Notfall.
Weitere Schwerpunkte
Termin
Sie erreichen mich unter 0351 898 520 und über das Kontaktformular auf dieser Seite. Ein Erstgespräch biete ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an, auf Wunsch telefonisch oder per Video. Wenn es dringend ist – Kind wurde mitgenommen, Wohnung wurde verschlossen, Gewaltschutz –, sagen Sie das bei der Terminvereinbarung; für solche Fälle gibt es die Seite Notfall.












