Enterbt – welche Rechte habe ich?

Auch wer im Testament nicht bedacht wurde, hat meist Anspruch auf den Pflichtteil. Von Rechtsanwalt Falko Maiwald, Dresden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder des Verstorbenen (auch Adoptivkinder), der Ehepartner sowie die Eltern – falls keine Kinder vorhanden sind. Geschwister, Onkel, Tanten und Freunde haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Hinterlässt der Verstorbene seinen Ehepartner und zwei Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes 1/4. Der Pflichtteil wäre dann 1/8 des Nachlasses.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Grundlage ist der Wert des gesamten Nachlasses zum Todeszeitpunkt – abzüglich Schulden. Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod können den Pflichtteil erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Die Berechnung ist komplex – lassen Sie sich beraten.

Wie setze ich meinen Pflichtteil durch?

Der Pflichtteil muss aktiv geltend gemacht werden – er wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie haben einen Auskunftsanspruch gegen die Erben über den Nachlassbestand. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls. Handeln Sie rechtzeitig!

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