Erbrecht Anwalt Dresden – Testament, Erbstreit & Pflichtteil

Erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden. Beratung zu Testament, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil und Nachlassplanung. Rechtsanwalt Falko Maiwald – über 15 Jahre Erfahrung, Termine meist innerhalb von 48 Stunden.

Eine erste Orientierung gibt Ihnen mein kostenloser Pflichtteilsrechner.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Dresden

Das Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Ich berate seit über 15 Jahren Mandanten in Dresden und ganz Sachsen – meine Kanzlei in der Dresdner Neustadt (Hospitalstraße 12) ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.

Meine Leistungen im Erbrecht

Testamentsgestaltung in Dresden

Einzeltestament, Berliner Testament, Erbvertrag und Unternehmer-Testament. Ich prüfe auch bestehende Testamente auf Wirksamkeit.

Pflichtteil – Ihre Ansprüche im Erbrecht

Pflichtteil berechnen, durchsetzen und abwehren. Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen zu Lebzeiten (§ 2325 BGB). Verjährung in 3 Jahren ab Kenntnis (§ 2332 BGB).

Erbstreit und Erbauseinandersetzung

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung, Anfechtung von Testamenten, Erbunwürdigkeit, Vermächtnisse und Auflagen.

Gesetzliche Erbfolge – Was gilt ohne Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB (§§ 1924 ff.). Ehepartner und Kinder erben vorrangig, oft entsteht eine Erbengemeinschaft.

Vorweggenommene Erbfolge

Steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre nutzen (400.000 € je Kind und Elternteil). Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht übertragen, Rückforderungsrechte sichern.

Warum Rechtsanwalt Maiwald für Ihr Erbrecht in Dresden?

Spezialisierung

Familien- und Erbrecht aus einer Hand – diese Kombination ist einzigartig wertvoll, weil erbrechtliche Fragen fast immer auch familienrechtliche Aspekte haben: Scheidung, Patchwork-Familie, Unterhalt und Erbschaft greifen ineinander.

Erfahrung

Über 15 Jahre und Hunderte von Erbrecht-Mandaten in Dresden und ganz Sachsen – von der einfachen Testamentsgestaltung bis zum komplexen Erbstreit mit mehreren Miterben vor dem Landgericht Dresden.

Persönlichkeit

Kein Callcenter, kein Diktat an Sekretärinnen. Sie sprechen immer direkt mit Rechtsanwalt Maiwald – der Ihren Fall kennt und Sie persönlich betreut.

Erreichbarkeit

Ersttermin meist innerhalb von 48 Stunden. Beratung in der Kanzlei (Dresden-Neustadt), per Telefon oder per Videocall – auch für Mandanten außerhalb Dresdens.

Kosten der erbrechtlichen Beratung

Erstberatung maximal 190,00 € netto (§ 34 RVG). Weitere Kosten nach Gegenstandswert und RVG. Bei geringem Einkommen Beratungshilfe (Eigenanteil 15 €) möglich.

Häufige Fragen zum Erbrecht in Dresden

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht in Dresden?

Erstberatung maximal 190 € netto (226,10 € brutto) nach § 34 RVG. Weitere Kosten nach Gegenstandswert und RVG.

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug 6 Monate.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Es gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Ehepartner und Kinder erben vorrangig; nichteheliche Partner erben nicht.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

In 3 Jahren ab Schluss des Jahres der Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§ 2332 BGB), spätestens nach 30 Jahren.

Kann ich jemandem den Pflichtteil entziehen?

Nur in engen Ausnahmefällen (§ 2333 BGB), etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament ist jederzeit einseitig änderbar. Ein Erbvertrag ist notariell und nur einvernehmlich änderbar.

Muss ich als Erbe Schulden des Verstorbenen übernehmen?

Nicht, wenn Sie ausschlagen. Alternativ Haftungsbeschränkung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.

Wie beantrage ich einen Erbschein in Dresden?

Beim Nachlassgericht (Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6) mit Sterbeurkunde, Familienstandsurkunden und Testament. Ich übernehme die Antragstellung.

Was kostet ein Erbschein in Dresden?

Nach Nachlasswert und GNotKG. Bei 100.000 € Nachlasswert ca. 273 € Gerichtsgebühren.

Kann ich mein Haus schon zu Lebzeiten auf meine Kinder übertragen?

Ja, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – mit Nießbrauchsvorbehalt bleiben Sie wohnen. Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar.

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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden · Vertretung in ganz Sachsen und deutschlandweit