Testament oder Erbvertrag – Was ist besser?
Beide Instrumente regeln die Erbfolge, unterscheiden sich aber grundlegend in Bindungswirkung und Widerruflichkeit. Von Rechtsanwalt Falko Maiwald, Dresden.
Das Testament – flexibel, aber einseitig
Ein Testament können Sie jederzeit alleine erstellen und auch jederzeit widerrufen oder ändern. Es gibt zwei Formen: das handschriftliche Testament (eigenhändig geschrieben und unterschrieben) und das notarielle Testament (beim Notar beurkundet). Vorteil: Sie bleiben flexibel. Nachteil: Keine Bindungswirkung gegenüber dem Bedachten.
Das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament)
Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Wichtig: Nach dem Tod des ersten Ehepartners ist das Testament in der Regel nicht mehr widerruflich – Bindungswirkung. Das wird oft übersehen und kann zu erheblichen Problemen führen.
Der Erbvertrag – bindend und sicher
Ein Erbvertrag wird vor einem Notar geschlossen und bindet beide Vertragsparteien. Er kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden. Sinnvoll bei Patchwork-Familien, Unternehmensübergaben oder wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Regelung auch bei Meinungsänderung Bestand hat.
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