Warum jeder eine Vorsorgevollmacht braucht
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht, wer für Sie handelt – selbst Ihr Ehepartner darf das nicht automatisch. Von Rechtsanwalt Falko Maiwald, Dresden.
Der häufigste Irrtum
Viele Menschen glauben, dass ihr Ehepartner oder ihre Kinder automatisch für sie entscheiden dürfen, wenn sie selbst nicht mehr können. Das ist falsch! Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand – auch nicht der Ehepartner – für Sie Verträge abschließen, Bankgeschäfte erledigen oder medizinische Entscheidungen treffen.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Familienangehöriger sein – muss es aber nicht. Das Verfahren dauert oft Wochen, kostet Geld und die bestellte Person entspricht möglicherweise nicht Ihrem Wunsch.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen für: Vermögensangelegenheiten (Bank, Verträge, Immobilien), Gesundheitssorge (medizinische Entscheidungen), Aufenthaltsbestimmung (Pflegeheim, Wohnung), Behörden- und Gerichtsangelegenheiten. Sie können die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränken oder umfassend erteilen.
Wann sollte ich handeln?
Jetzt. Eine Vorsorgevollmacht können Sie ab 18 Jahren erstellen – und ein Unfall oder eine Krankheit kann jeden treffen. Die Erstellung dauert beim Anwalt ca. 1–2 Termine. Kosten: ab ca. 200–500 €. Eine kleine Investition für große Sicherheit.
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