Vorsorgevollmacht und Seniorenrecht Dresden

Rechtsanwalt Falko Maiwald – über 15 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle von Familien-, Erb- und Seniorenrecht. Spezialisierte Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Dresden.

Nur etwa 30 % der Deutschen haben eine Vorsorgevollmacht. Ohne Vollmacht darf selbst Ihr Ehepartner im Ernstfall nicht für Sie handeln.

Unsere Leistungen im Seniorenrecht

Die drei Säulen der Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Bestimmt, WER für Sie handeln darf – in finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Vermeidung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens.

Patientenverfügung

Legt fest, WAS medizinisch geschehen soll – bei schwerer Krankheit, Unfall oder im Sterbeprozess.

Betreuungsverfügung

Bestimmt, wer als Betreuer bestellt werden soll, falls eine Betreuung nötig wird.

Betreuungsrecht in Dresden

Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Dresden, Betreuerwechsel, Rechte und Pflichten des Betreuers, genehmigungspflichtige Geschäfte.

Heimrecht und Pflegekosten

Pflegeheimvertrag prüfen, Elternunterhalt, Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege, Schonvermögen und Vermögensschutz.

Häufige Fragen zu Vorsorgevollmacht und Seniorenrecht

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich eine?

Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Anwalt?

Erstberatung maximal 190,00 € netto. Erstellung ab ca. 200–500 €.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Vorsorgevollmacht: WER entscheidet. Patientenverfügung: WAS entschieden wird.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer – das kann auch eine fremde Person sein.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Grundsätzlich nein, aber empfehlenswert für Immobiliengeschäfte und Bankangelegenheiten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Sie legen fest, wer als Betreuer bestellt werden soll und wer nicht.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit solange Sie geschäftsfähig sind.

Wo wird die Vorsorgevollmacht registriert?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Kosten: einmalig ca. 13–26 €.

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