Vorsorgevollmacht Dresden – Rechtsanwalt Falko Maiwald

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht einen Betreuer – das kann ein Fremder sein. Mit einer rechtssicheren Vollmacht bestimmen Sie das selbst. Ich helfe Ihnen, das Dokument richtig aufzusetzen.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Viele glauben, im Notfall dürfe automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden – ein Irrtum. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht Dresden einen gesetzlichen Betreuer. Mit einer Vollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regelt.

Vorsorgevollmacht richtig aufsetzen

Eine Vollmacht ist nur etwas wert, wenn sie bei Banken, Ärzten, Behörden und Gerichten akzeptiert wird. Sie muss die umfassten Bereiche konkret benennen, Gesundheitssorge und freiheitsentziehende Maßnahmen ausdrücklich regeln (§ 1820 BGB) und sollte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Patientenverfügung als Ergänzung

Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer entscheidet, legt die Patientenverfügung fest, was medizinisch geschehen soll – etwa zu lebensverlängernden Maßnahmen, Schmerzbehandlung und künstlicher Ernährung. Sie muss konkret genug formuliert sein, sonst ist sie nach der Rechtsprechung des BGH nicht verbindlich.

Betreuungsverfügung als Alternative

Wer niemanden umfassend bevollmächtigen möchte, kann mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll – und wen nicht. An diese Wünsche ist das Betreuungsgericht grundsätzlich gebunden.

Betreuungsrecht in Dresden

Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Dresden, Betreuerwechsel, Rechte und Pflichten des Betreuers, genehmigungspflichtige Geschäfte.

Heimrecht und Pflegekosten

Pflegeheimvertrag prüfen, Elternunterhalt, Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege, Schonvermögen und Vermögensschutz.

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