Was kostet eine Scheidung in Sachsen?
Die Kosten einer Scheidung in Sachsen setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (auch Streitwert genannt). Dieser bemisst sich nach dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Aufschlags für Versorgungsausgleich und Vermögen.
Gerichtskosten in Sachsen
Die Gerichtskosten sind im FamGKG bundeseinheitlich geregelt und gelten somit auch für die Familiengerichte in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und ganz Sachsen. Bei einem typischen Verfahrenswert von 8.000 € fallen rund 534 € Gerichtskosten an, bei 15.000 € etwa 868 €.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt nur ein Ehepartner einen Anwalt, was die Gesamtkosten erheblich senkt. Bei einem Verfahrenswert von 8.000 € liegen die Anwaltskosten für den antragstellenden Ehegatten bei rund 1.500–1.800 € brutto.
Verfahrenskostenhilfe
Bei geringem Einkommen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Diese übernimmt Gericht- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob VKH in Frage kommt.
Was kostet die Erstberatung?
Die erste Ersteinschätzung in unserer Kanzlei in der Hospitalstraße 12 in Dresden ist kostenlos und unverbindlich (ca. 10 Minuten). Eine ausführliche Erstberatung kostet maximal 190,00 € netto (§ 34 RVG).
Beispielrechnung Sachsen
Ein typisches Beispiel: Ehemann verdient 2.500 € netto, Ehefrau 1.500 € netto, einvernehmliche Scheidung. Verfahrenswert 12.000 €. Gerichtskosten ca. 750 €, Anwaltskosten für einen Anwalt ca. 1.700 € brutto. Gesamtkosten der Scheidung: ca. 2.450 €.
Kostenlose Beratung in Dresden
Sie möchten konkret wissen, was Ihre Scheidung in Dresden kosten würde? Vereinbaren Sie einen kostenlosen Ersttermin mit Rechtsanwalt Falko Maiwald. Telefon: 0351 898 520. Oder nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner.