Scheidungskostenrechner 2026 – FamGKG & RVG für Dresden
Was kostet eine Scheidung 2026? Berechnen Sie hier unverbindlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren Ihrer Scheidung nach FamGKG (Anlage 2) und RVG (Anlage 2). Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben an unseren Server oder an Dritte übermittelt.
So wird der Verfahrenswert berechnet
Der Verfahrenswert ist die Bemessungsgrundlage aller Gebühren. Für die Ehesache wird das 3-fache des gemeinsamen Netto-Monatseinkommens beider Ehegatten angesetzt (§ 43 FamGKG), mindestens jedoch 3.000 €. Ein gemeinsames Vermögen über dem Freibetrag erhöht den Wert mit 5 %. Für jedes Anrecht im Versorgungsausgleich werden 10 % des Ehesache-Werts angesetzt, mindestens 1.000 €. Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Hausrat erhöhen den Wert weiter.
Gerichtskosten nach FamGKG
Für das Scheidungsverfahren fällt eine 2,0-Verfahrensgebühr nach KV 1110 FamGKG aus dem Gesamt-Verfahrenswert an. Beispiel: Bei einem Verfahrenswert von 15.000 € beträgt die 1,0-Gebühr 310 € – die Gerichtskosten liegen damit bei 620 €.
Anwaltskosten nach RVG
Pro Anwalt fallen aus dem Gesamt-Verfahrenswert an: 1,3 Verfahrensgebühr (VV 3100 RVG), 1,2 Terminsgebühr (VV 3104 RVG), 20 € Auslagenpauschale (VV 7002) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt; nur der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein.
Verfahrenskostenhilfe (PKH)
Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Voraussetzung sind Bedürftigkeit und hinreichende Erfolgsaussichten. Wir prüfen das gerne im Erstgespräch.
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