Betreuungsverfügung Dresden – selbst bestimmen wer Ihr Betreuer wird
Wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist, bestellt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung sagen Sie dem Gericht, wen Sie sich als Betreuer wünschen – und wen nicht. Rechtsanwalt Falko Maiwald berät und gestaltet Ihre Betreuungsverfügung in Dresden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Sie ist kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht, aber besser als nichts: Ohne Vorsorge sucht das Gericht den Betreuer allein aus – mit Verfügung geben Sie eine klare Richtung vor.
Wunschbetreuer benennen und ausschließen
Sie bestimmen eine Vertrauensperson als Wunschbetreuer und können zugleich Personen ausschließen, die auf keinen Fall Betreuer werden sollen.
Was kann der Betreuer entscheiden?
Das Gericht legt konkrete Aufgabenkreise fest – etwa Vermögen, Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung. Nur dort darf der Betreuer handeln.
Betreuungsverfügung vs. Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Handeln ohne Gericht und ist meist vorzuziehen. Die Betreuungsverfügung ist nur ein Wunsch ans Gericht und sinnvoll als Ergänzung.
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