Einvernehmliche Scheidung in Dresden: Schneller, günstiger, einvernehmlich
Wenn beide Ehegatten sich einig sind, ist die Scheidung einfacher, schneller und günstiger.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Beide möchten geschieden werden, das Trennungsjahr ist abgelaufen und sie sind sich über die Folgesachen einig. Der Vorteil: Es ist nur ein Anwalt nötig, der zweite Ehegatte stimmt dem Antrag lediglich zu.
Die Vorteile auf einen Blick
Kostenersparnis (in der Regel 1.000–2.000 €), schneller geschieden (oft 6–9 Monate), weniger emotionale Belastung und mehr Kontrolle über die Folgen.
Voraussetzungen
Das Trennungsjahr ist abgelaufen, beide wollen die Scheidung, es gibt keine streitigen Folgesachen, der Versorgungsausgleich wird vom Gericht durchgeführt.
Was Sie vorher regeln sollten
In einem Scheidungsfolgenvertrag regeln Sie Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat und Zugewinnausgleich.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Bei 4.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen ergibt sich ein Verfahrenswert von 12.000 € und Gesamtkosten von rund 2.300 €. Mehr zu den Scheidungskosten in Dresden
Können sich beide einen Anwalt teilen?
Nein. Ein Anwalt vertritt immer nur eine Partei. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt nur ein Ehegatte den Antrag, dem der andere zustimmt – daraus entsteht die Ersparnis.
Einvernehmlich scheiden lassen: Mehr zum Scheidungsanwalt Dresden · 0351 898 520 · Kanzlei Maiwald, Hospitalstraße 12, 01097 Dresden