Scheidungskosten in Dresden: Was kostet eine Scheidung?
Die Frage nach den Kosten steht bei fast jeder Trennung am Anfang. Hier erkläre ich Ihnen, wie sich die Scheidungskosten in Dresden zusammensetzen, womit Sie 2025 rechnen müssen und wie Sie sparen können.
Wie berechnen sich Scheidungskosten?
Die Höhe hängt vom Verfahrenswert ab. Dieser bemisst sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 FamGKG), mindestens 3.000 €. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren – beide sind gesetzlich geregelt.
Scheidungskosten 2025 im Überblick
| Nettoeinkommen / Monat | Verfahrenswert | Gesamtkosten |
|---|---|---|
| 3.000 € | 9.000 € | ca. 1.750 € |
| 4.000 € | 12.000 € | ca. 2.300 € |
| 5.000 € | 15.000 € | ca. 2.850 € |
| 7.000 € | 21.000 € | ca. 3.600 € |
Richtwerte für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Kosten individuell berechnen
Was erhöht die Kosten?
Streitige Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht erhöhen den Verfahrenswert. Bei einer streitigen Scheidung braucht jede Seite einen eigenen Anwalt – das verdoppelt die Anwaltskosten.
Wie können Sie Kosten sparen?
Eine einvernehmliche Scheidung spart in der Regel 1.000–2.000 €, weil nur ein Anwalt nötig ist. Folgesachen außergerichtlich zu klären hält den Verfahrenswert niedrig. Bei geringem Einkommen hilft die Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Kostenlose Ersteinschätzung: Mehr zum Scheidungsanwalt Dresden · 0351 898 520 · Kanzlei Maiwald, Hospitalstraße 12, 01097 Dresden