Scheidungskostenrechner 2026 – Was kostet Ihre Scheidung?

Berechnen Sie kostenlos und sofort die Gerichts- und Anwaltskosten Ihrer Scheidung nach GKG und RVG (Stand 2026). Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben an unseren Server oder an Dritte übermittelt.

So wird der Verfahrenswert berechnet

Der Verfahrenswert ist die Bemessungsgrundlage aller Gebühren. Er entspricht dem 3-fachen des gemeinsamen Netto-Monatseinkommens beider Ehegatten (mindestens 3.000 €, höchstens 1.000.000 €). Ein gemeinsames Vermögen über dem Freibetrag von 30.000 € erhöht den Wert mit 5 % des übersteigenden Betrags. Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, werden je Kind 1.500 € für Kindschaftssachen addiert.

Gerichtskosten nach GKG

Für das Scheidungsverfahren fällt eine 2,0-Verfahrensgebühr aus dem Verfahrenswert an. Die Gerichtskosten sind im GKG bundeseinheitlich geregelt und gelten daher auch für die Familiengerichte in Dresden und ganz Sachsen.

Anwaltskosten nach RVG

Die Anwaltskosten setzen sich aus einer 1,3-Verfahrensgebühr und einer 1,2-Termingebühr zuzüglich 20 € Auslagenpauschale und 19 % Mehrwertsteuer zusammen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, was die Gesamtkosten erheblich senkt. Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt – die Anwaltskosten fallen dann doppelt an.

Verfahrenskostenhilfe

Bei geringem Einkommen und fehlendem verwertbaren Vermögen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Diese übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Rechtsanwalt Maiwald prüft kostenlos, ob VKH in Frage kommt.

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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden · Rechtsanwalt Falko Maiwald berät seit über 15 Jahren in Familien-, Erb- und Seniorenrecht.