Erbrecht Dresden – Testament, Pflichtteil & Nachlassplanung
Anwalt für Erbrecht in Dresden. Erbrechtliche Beratung bei Testamentsgestaltung, Erbstreitigkeiten, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung und Nachlassplanung.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testament und Erbvertrag – rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens
- Pflichtteilsansprüche – Berechnung und Durchsetzung
- Erbauseinandersetzung – faire Aufteilung des Nachlasses
- Vorweggenommene Erbfolge – Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Erbstreitigkeiten – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Nachlassgericht Dresden – Ablauf nach dem Erbfall
Nach einem Todesfall wird das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht Dresden in der Lothringer Straße 1, 01069 Dresden, tätig. Es eröffnet hinterlegte Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt auf Antrag den Erbschein. Wichtige Fristen: Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen (§ 1944 BGB). Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis (§§ 195, 199 BGB).
Warum Spezialisierung im Erbrecht entscheidend ist
Erbrecht ist juristisch komplex und emotional aufgeladen. Patchwork-Konstellationen, lebzeitige Schenkungen mit Pflichtteilsergänzung, Berliner Testamente mit Bindungswirkung verlangen präzises Wissen um die §§ 1922 ff. BGB. Unsere Kanzlei bearbeitet ausschließlich Familien-, Erb- und Seniorenrecht – wir kennen die typischen Fallstricke und gestalten Testamente so, dass sie auch bei späteren Streitigkeiten Bestand haben.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Was kostet eine Erstberatung im Erbrecht?
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG): maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben – aber nicht immer in der gewünschten Aufteilung.
Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil steht nahen Angehörigen zu, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Was ist vorweggenommene Erbfolge?
Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten. Das kann steuerliche Vorteile haben und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen.
Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden · Vertretung in ganz Sachsen und deutschlandweit