Erbrecht Dresden – Testament, Pflichtteil & Nachlassplanung

Anwalt für Erbrecht in Dresden. Erbrechtliche Beratung bei Testamentsgestaltung, Erbstreitigkeiten, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung und Nachlassplanung.

Meine Leistungen im Erbrecht

Nachlassgericht Dresden – Ablauf nach dem Erbfall

Nach einem Todesfall wird das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht Dresden in der Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, tätig. Es eröffnet hinterlegte Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt auf Antrag den Erbschein. Wichtige Fristen: Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen (§ 1944 BGB). Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis (§§ 195, 199 BGB).

Warum Spezialisierung im Erbrecht entscheidend ist

Erbrecht ist juristisch komplex und emotional aufgeladen. Patchwork-Konstellationen, lebzeitige Schenkungen mit Pflichtteilsergänzung, Berliner Testamente mit Bindungswirkung verlangen präzises Wissen um die §§ 1922 ff. BGB. Meine Kanzlei bearbeitet ausschließlich Familien- und Erbrecht sowie Vorsorge – ich kenne die typischen Fallstricke und gestalte Testamente so, dass sie auch bei späteren Streitigkeiten Bestand haben.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Ehepartner erben neben Kindern ein Viertel bis die Hälfte (je nach Güterstand). Kinder teilen sich den Rest zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben Eltern und Geschwister. Ohne nahe Verwandte oder Ehepartner fällt das Erbe an den Staat. Eheähnliche Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gehen leer aus – Lebensgefährten erben gar nicht.

Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen (Kinder, Ehepartner, in Ausnahmefällen Eltern) eine Mindestbeteiligung am Erbe, auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben geltend zu machen. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf vollständige Auskunft über den Nachlass und kann notfalls Klage erheben. Wichtig: Der Pflichtteil verpflichtet nicht zur Teilnahme an der Erbengemeinschaft.

Wie beantrage ich einen Erbschein in Dresden?

Einen Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht Dresden (Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6). Sie benötigen den Erbscheinantrag (beim Notar beglaubigt oder persönlich vor Gericht), den Erbnachweis (Testament oder eidesstattliche Versicherung), die Sterbeurkunde des Erblassers und Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert gemäß GNotKG. Ein Anwalt kann den Antrag effizient vorbereiten und Fehler vermeiden.

Kann ich ein Erbe ablehnen?

Ja, Sie können ein Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ablehnen (bei im Ausland lebenden Erben 6 Monate). Die Ablehnung erfolgt persönlich beim Nachlassgericht oder durch notariell beglaubigte Erklärung. Sie ist unwiderruflich. Eine Ablehnung ist sinnvoll, wenn der Erblasser hohe Schulden hinterlassen hat, da Erben grundsätzlich auch für Schulden des Erblassers haften. Mit der Ablehnung fallen die Erbrechte an die nächsten gesetzlichen Erben.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Ein notarielles Testament kostet abhängig vom Vermögen des Testierenden. Bei einem Vermögenswert von 100.000 Euro fallen ca. 273 Euro Notargebühren an (nach GNotKG). Bei 500.000 Euro sind es ca. 935 Euro, bei 1 Million Euro ca. 1.870 Euro. Hinzu kommt die Verwahrungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister (15,50 Euro). Ein eigenpersönlich (handschriftlich) verfasstes Testament ist kostenlos, aber fehleranfälliger.

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