Gemeinsames Sorgerecht in Dresden – Rechte, Pflichten und Lösungen bei Konflikten
Das gemeinsame Sorgerecht ist das Leitbild des deutschen Familienrechts: Beide Eltern tragen die Verantwortung für ihr Kind – auch nach Trennung und Scheidung. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden sorge ich dafür, dass aus Sorgerechtsfragen keine Dauerkonflikte werden.
Wer hat das gemeinsame Sorgerecht – und wie bekommt man es?
Verheiratete Eltern haben die gemeinsame Sorge automatisch ab Geburt (§ 1626 BGB). Bei nicht verheirateten Eltern erlangt der Vater die Mitsorge durch Sorgeerklärungen, Heirat oder gerichtliche Übertragung (§ 1626a BGB); das Gericht überträgt sie, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Alltag vs. erhebliche Bedeutung: Wer entscheidet was?
§ 1687 BGB teilt die Zuständigkeiten: Der betreuende Elternteil entscheidet Alltagsangelegenheiten allein, Einvernehmen ist nur bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung nötig (Schulwahl, Operationen, Religion, Vermögen, Lebensmittelpunkt).
Wenn Eltern sich nicht einigen: § 1628 BGB
Bei Blockaden in einer einzelnen wichtigen Frage kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB). Zudem besteht der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB.
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