Vaterschaft in Dresden – Anerkennung, Feststellung und Anfechtung

Die Vaterschaft entscheidet über Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht, Namensrecht und Staatsangehörigkeit des Kindes. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden vertrete ich alle Seiten – diskret, zügig und mit klarem Blick auf die entscheidenden Fristen.

Wer ist rechtlich der Vater? Die drei Wege des § 1592 BGB

Vater ist, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, wer die Vaterschaft anerkennt oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Rechtliche und biologische Vaterschaft können auseinanderfallen.

Anerkennung und gerichtliche Feststellung

Die Anerkennung (§§ 1594 ff. BGB) ist kostenfrei beim Jugendamt möglich, braucht aber die Zustimmung der Mutter (§ 1595 BGB). Sonst stellt das Familiengericht die Vaterschaft fest (§ 1600d BGB), gestützt auf ein Abstammungsgutachten (§ 178 FamFG).

Anfechtung: Die 2-Jahres-Frist

Die Anfechtung ist nur binnen zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände möglich (§ 1600b BGB). Bei Erfolg entfällt die Vaterschaft rückwirkend; gezahlter Unterhalt kann per Scheinvaterregress zurückgefordert werden (§ 1607 Abs. 3 BGB).

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