Gewaltschutz in Dresden – schnelle rechtliche Hilfe bei häuslicher Gewalt und Stalking
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gibt Betroffenen scharfe Instrumente an die Hand – Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Wohnungszuweisung. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden erwirke ich Gewaltschutzanordnungen im Eilverfahren. Bei akuter Gefahr: Polizei 110.
Was das Gewaltschutzgesetz abdeckt
§ 1 GewSchG schützt vor Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung sowie vor Drohungen, Belästigungen und Stalking. Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung.
Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung
Das Gericht kann Kontakt- und Näherungsverbote erlassen; Verstöße sind strafbar (§ 4 GewSchG). Die Wohnung kann dem Opfer zugewiesen werden (§ 2 GewSchG bzw. § 1361b BGB) – unabhängig von Eigentum und Mietvertrag.
Das Eilverfahren
Gewaltschutzsachen sind Eilsachen: Mit eidesstattlicher Versicherung, Attesten und Nachweisen entscheidet das Familiengericht Dresden per einstweiliger Anordnung, bei akuter Gefahr ohne Anhörung der Gegenseite. Ich vertrete auch zu Unrecht Beschuldigte.
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