Ablauf einer Scheidung in Dresden – Schritt für Schritt

Von der Trennung bis zum Scheidungsbeschluss. Von Rechtsanwalt Falko Maiwald, Dresden.

Schritt 1: Trennung

Vor einer Scheidung muss mindestens ein Jahr Trennungszeit liegen (§ 1566 BGB). Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen – wichtig ist die Trennung von Tisch und Bett. Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt.

Schritt 2: Anwalt beauftragen

Mindestens ein Ehepartner braucht einen Anwalt – es besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt. Bei streitigen Punkten (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn) empfehlen wir jedem Partner einen eigenen Anwalt.

Schritt 3: Scheidungsantrag einreichen

Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein – in Dresden ist das das Amtsgericht Dresden. Der andere Ehepartner wird vom Gericht angehört und kann der Scheidung zustimmen.

Schritt 4: Versorgungsausgleich

Das Gericht prüft automatisch den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Dieser Schritt dauert oft 2–4 Monate.

Schritt 5: Scheidungstermin

Beim mündlichen Scheidungstermin werden beide Ehepartner persönlich gehört. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin oft nur 10–20 Minuten. Danach wird die Scheidung rechtskräftig.

Scheidungsanwalt Dresden · Scheidungskosten berechnen

Kontakt: 0351 898 520 · info@maiwald-recht.de · Kanzlei Maiwald, Hospitalstraße 12, 01097 Dresden