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Anwalt für Erbrecht in Dresden – Was Sie unbedingt beachten sollten

Das Thema Erbrecht ist für viele Menschen in Dresden mit Unsicherheit verbunden. Erfahren Sie, warum eine frühzeitige Nachlassregelung so wichtig ist und wie ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Dresden Ihnen helfen kann.

Das Thema Erbrecht ist für viele Menschen in Dresden mit Unsicherheit und oft auch mit emotionalen Belastungen verbunden. In meiner täglichen Arbeit als Anwalt für Erbrecht in Dresden erlebe ich immer wieder, wie wichtig eine klare und frühzeitige Regelung ist. Ganz gleich, ob es um die Erstellung eines Testaments oder die Abwicklung eines Nachlasses geht – ich begleite Sie dabei persönlich, verständlich und mit dem nötigen Feingefühl.

Gesetzliche Erbfolge: Warum „es regelt sich von selbst" oft falsch ist

Viele gehen davon aus, dass sich im Erbfall „alles automatisch regelt". Tatsächlich greift jedoch ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Diese entspricht jedoch häufig nicht den individuellen Vorstellungen:

  • Ehepartner erbt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft 1/2 neben Kindern, 3/4 neben Eltern oder Geschwistern – aber niemals 100 %.
  • Kinder erben zu gleichen Teilen; Stiefkinder gehen leer aus.
  • Kinderlose Paare teilen oft mit Eltern, Geschwistern oder sogar Nichten und Neffen des Verstorbenen – das überrascht viele.
  • Patchwork-Familien erleben besonders schwierige Konstellationen, wenn keine klare Regelung getroffen wurde.

Als Anwalt für Erbrecht in Dresden habe ich mich daher bewusst auf die Nachlassregelung spezialisiert, insbesondere auf die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine rechtssichere Lösung, die genau zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passt.

Testament: Form, Inhalt und typische Fehler

Ein Testament ist eines der wichtigsten Instrumente im Erbrecht. Es ermöglicht Ihnen, Ihren Nachlass individuell zu gestalten und klare Verhältnisse zu schaffen. Gleichzeitig müssen formale Anforderungen eingehalten werden:

  • Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift. Maschinenschrift oder Diktat machen es unwirksam.
  • Notarielles Testament: vom Notar beurkundet, ersetzt im Erbfall den teuren Erbschein.
  • Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (§ 2265 BGB): kann handschriftlich erstellt werden – einer schreibt, beide unterschreiben.

Häufige Fehler, die ich in der Beratung sehe:

  • Unklare Formulierungen wie „mein Vermögen soll geteilt werden" – ohne Quoten oder Regelung der Immobilie.
  • Vermächtnisse und Erbeinsetzung werden verwechselt.
  • Berliner Testament ohne Rückausschlagungsklausel – führt nach dem ersten Todesfall oft zu Steuerfallen.
  • Testament wird zu Hause „verlegt" und nie gefunden. Lösung: Hinterlegung beim Amtsgericht Dresden für rund 100 €.

Ich unterstütze Sie in Dresden dabei, Ihren letzten Willen eindeutig und rechtssicher zu formulieren – im Zweifel mit einem rechtlich überprüften Entwurf, den Sie dann handschriftlich übertragen.

Pflichtteil: Wer hat Anspruch und wie hoch ist er?

Ein besonders wichtiger und in der Praxis häufig konfliktträchtiger Bereich ist der Pflichtteilsanspruch nach §§ 2303 ff. BGB. Auch wenn Sie bestimmte Angehörige enterben möchten, haben nahe Familienmitglieder in der Regel weiterhin Anspruch auf einen Pflichtteil:

  • Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehepartner und – falls keine Kinder vorhanden – die Eltern.
  • Höhe: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ausgezahlt in Geld.
  • Verjährung: drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung.

Der Pflichtteil besteht als Geldanspruch gegen die Erben und kann oft zu Spannungen innerhalb der Familie führen. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Dresden berate ich Sie frühzeitig zu den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten – etwa Pflichtteilsverzicht, lebzeitige Schenkungen mit Anrechnungsbestimmung oder die gezielte Strukturierung des Vermögens.

Auskunftsanspruch und Nachlassverzeichnis

Eng verbunden mit dem Pflichtteilsrecht ist der sogenannte Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB). Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, umfassende Informationen über den Nachlass zu erhalten. Das bedeutet, dass die Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellen und Auskunft über alle Vermögenswerte und Schenkungen der letzten 10 Jahre geben müssen.

Es gibt zwei Varianten:

  • Privates Nachlassverzeichnis: vom Erben selbst erstellt – kostengünstig, aber häufig unvollständig.
  • Notarielles Nachlassverzeichnis: vom Notar nach eigenen Ermittlungen erstellt – verbindlicher, aber kostenpflichtig (Wertgebühr nach GNotKG).

Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten und Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie sowohl als Erbe als auch als Pflichtteilsberechtigter dabei, Ihre Rechte in Dresden klar und rechtssicher durchzusetzen.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft vor vielen offenen Fragen. Neben der Trauer müssen kurzfristig Entscheidungen getroffen werden, etwa ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Vielen ist nicht bewusst, dass mit einem Erbe auch Schulden verbunden sein können – und dass die Frist zur Ausschlagung nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall beträgt (§ 1944 BGB).

Wichtige Punkte:

  • Die Ausschlagung erfolgt zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.
  • Erst Vermögensübersicht verschaffen – keine Beerdigungskosten direkt aus Konten zahlen, das kann als „konkludente Annahme" gelten.
  • Bei überschuldetem Nachlass kommen Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede in Betracht, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
  • Wer ausschlägt, schiebt den nächsten Erben in der Reihe nach – Vorsicht, wenn dies minderjährige Kinder betrifft.

Als Anwalt für Erbrecht in Dresden helfe ich Ihnen dabei, die Situation richtig einzuschätzen und die notwendigen Schritte fristwahrend einzuleiten.

Erbschein – wann brauche ich ihn, was kostet er?

Der Erbschein ist häufig erforderlich, um sich gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden als Erbe zu legitimieren. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt dieses oft – ein Erbschein ist dann verzichtbar.

Die Kosten richten sich nach der Tabelle B des GNotKG und liegen bei einem Nachlasswert von 250.000 € bei rund 1.070 € (Erbschein + Eidesstattliche Versicherung). Mit unserem Erbschein-Rechner können Sie die Kosten vorab transparent berechnen.

Erbengemeinschaft – wenn mehrere erben

Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten und aufteilen. Unterschiedliche Interessen und emotionale Belastungen führen hier häufig zu Konflikten:

  • Wer übernimmt die Wohnung, wer wird ausgezahlt?
  • Wie wird ein Familienunternehmen fortgeführt?
  • Was passiert, wenn ein Miterbe nicht erreichbar ist oder blockiert?

In solchen Fällen ist es mir besonders wichtig, nicht nur juristisch zu beraten, sondern auch Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten tragfähig sind. Häufig lässt sich eine Auseinandersetzung außergerichtlich erreichen – als letztes Mittel kommt die Teilungsversteigerung der Immobilie in Betracht.

Schenkungs- und Erbschaftsteuer im Blick behalten

Erbschaftsteuer wird häufig unterschätzt. Die Freibeträge nach ErbStG:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder pro Elternteil: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 € (400.000 € bei verstorbenen Eltern)
  • Geschwister, Nichten/Neffen: nur 20.000 €, höherer Steuersatz (Steuerklasse II)

Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden – durch geschickte lebzeitige Übertragung lässt sich die Steuerbelastung oft deutlich senken. Wir besprechen Ihre Möglichkeiten in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Vorsorge und Erbrecht zusammen denken

Neben der klassischen Nachlassregelung spielt auch die rechtzeitige Vorsorge eine wichtige Rolle. Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten frühzeitig geregelt werden, um sicherzustellen, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird. Auch hierzu berate ich Sie umfassend im Rahmen meiner Tätigkeit im Erbrecht in Dresden.

Mein Fazit

Das Erbrecht ist ein sensibles und komplexes Rechtsgebiet, das viele persönliche und familiäre Fragen berührt. Wer sich frühzeitig mit seiner Nachlassplanung beschäftigt, schafft Klarheit, vermeidet Streit und sorgt für Sicherheit.

Als Anwalt für Erbrecht in Dresden stehe ich Ihnen dabei jederzeit als kompetenter und vertrauensvoller Partner zur Seite. Durch meine Spezialisierung auf die Nachlassregelung – insbesondere auf Testamentserstellung und Erbverträge – unterstütze ich Sie dabei, rechtssichere und vorausschauende Entscheidungen zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine erbrechtliche Erstberatung in Dresden?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Vermögenswert. Eine Erstberatung ist nach § 34 RVG auf maximal 190 € (zzgl. USt) gedeckelt – darüber hinaus vereinbare ich gerne klare Pauschalen für Testamentsentwürfe oder Pflichtteilsdurchsetzung.

Brauche ich für ein Testament zwingend einen Notar?

Nein. Ein vollständig handschriftliches, datiertes und unterschriebenes Testament ist gleichermaßen wirksam. Notarielle Testamente haben den Vorteil, dass im Erbfall kein kostenpflichtiger Erbschein nötig ist.

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Bei Erblassern mit Wohnsitz im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Kann ich meinen Pflichtteil noch nach Jahren einfordern?

Der Anspruch verjährt drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ist Schluss.

Was bedeutet „Berliner Testament"?

Ein gemeinschaftliches Testament, in dem Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben sollen. Steuerlich oft suboptimal, weil der Freibetrag der Kinder beim ersten Todesfall verloren geht.

Was passiert mit Schulden im Nachlass?

Erben haften grundsätzlich auch für Schulden – persönlich und mit ihrem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede). Im Zweifel ausschlagen.

Welche Erbschaftsteuer-Freibeträge gelten?

Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € (pro Elternteil), Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten/Neffen und Nicht-Verwandte nur 20.000 € – mit deutlich höheren Steuersätzen.

Kann ich mit Ihnen auch außerhalb Dresdens zusammenarbeiten?

Ja. Erbrechtliche Mandate führe ich bundesweit. Termine sind in der Kanzlei in Dresden, telefonisch oder per Videokonferenz möglich.

Sie möchten Ihre Nachlassplanung angehen oder haben einen Erbfall? Sprechen Sie mich gern an – ich begleite Sie persönlich und unbürokratisch.

Rechtsanwalt Falko Maiwald
Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Dresden