Erbschein-Kostenrechner 2026 – Gebühren nach GNotKG sofort berechnen

Was kostet ein Erbschein 2026? Berechnen Sie kostenlos die Nachlassgerichtsgebühren für die Erteilung eines Erbscheins nach GNotKG Tabelle B. Im Standardfall fallen zwei 1,0-Gebühren an: eine für die Erbscheinerteilung (KV 12210 GNotKG) und eine für die Eidesstattliche Versicherung (KV 23300 GNotKG).

Erbscheinkosten im Überblick (Standardfall mit Eidesstattlicher Versicherung)

  • Nachlasswert 25.000 €: 105 € pro Gebühr · 210 € gesamt
  • Nachlasswert 50.000 €: 205 € pro Gebühr · 410 € gesamt
  • Nachlasswert 100.000 €: 273 € pro Gebühr · 546 € gesamt
  • Nachlasswert 200.000 €: 605 € pro Gebühr · 1.210 € gesamt
  • Nachlasswert 350.000 €: 1.005 € pro Gebühr · 2.010 € gesamt
  • Nachlasswert 500.000 €: 1.405 € pro Gebühr · 2.810 € gesamt
  • Nachlasswert 1.000.000 €: 1.735 € pro Gebühr · 3.470 € gesamt

Quelle: GNotKG Anlage 2 (Tabelle B), Stand 2026.

Wann ist ein Erbschein nötig?

Ein Erbschein ist erforderlich bei Grundbuchänderungen, bei reiner gesetzlicher Erbfolge oder wenn Banken explizit darauf bestehen. Bei einem notariellen Testament reicht oft die Eröffnungsniederschrift; gegenüber Banken meist auch ein eigenhändiges Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten zahlt zunächst der Antragsteller. Bei mehreren Erben werden die Kosten anteilig nach Erbquote getragen. Aus dem Nachlass können die Erbscheinkosten als Nachlassverbindlichkeit erstattet werden – das mindert die Erbschaftsteuer.

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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden · Rechtsanwalt Falko Maiwald übernimmt für Sie Antragstellung, Eidesstattliche Versicherung und Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht.