Pflichtteil Dresden – Ihr Anspruch bei Enterbung

Rechtsanwalt Falko Maiwald setzt Ihren Pflichtteilsanspruch in Dresden konsequent durch – auch gegen Widerstand der Erben. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Erbrecht.

Unsere Leistungen rund um den Pflichtteil

Pflichtteilsergänzung – die 10-Jahres-Regel

Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod werden anteilig zum Nachlass hinzugerechnet. Pro Jahr seit der Schenkung schmilzt der Anspruch um 10% ab.

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehepartner und – wenn keine Kinder vorhanden – die Eltern.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ehepartner und 2 Kinder, Nachlass 200.000 €. Gesetzlich erbt jedes Kind 1/4 = 50.000 €. Pflichtteil je Kind: 25.000 €.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung, spätestens 30 Jahre nach Erbfall.

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