Pflichtteil Dresden – Ihr Anspruch bei Enterbung
Rechtsanwalt Falko Maiwald setzt Ihren Pflichtteilsanspruch in Dresden konsequent durch – auch gegen Widerstand der Erben. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Erbrecht.
Unsere Leistungen rund um den Pflichtteil
- Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (1/2 des gesetzlichen Erbteils)
- Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB – Nachlassverzeichnis erzwingen
- Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (§ 2325 BGB)
- Außergerichtliche Verhandlung mit Erben
- Klage auf Auszahlung des Pflichtteils
- Pflichtteilsentziehung – Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe
Pflichtteilsergänzung – die 10-Jahres-Regel
Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod werden anteilig zum Nachlass hinzugerechnet. Pro Jahr seit der Schenkung schmilzt der Anspruch um 10% ab.
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehepartner und – wenn keine Kinder vorhanden – die Eltern.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Ehepartner und 2 Kinder, Nachlass 200.000 €. Gesetzlich erbt jedes Kind 1/4 = 50.000 €. Pflichtteil je Kind: 25.000 €.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung, spätestens 30 Jahre nach Erbfall.
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