Das Familiengericht Aue-Bad Schlema
Das Amtsgericht Aue-Bad Schlema ist Familiengericht für den westlichen Teil des Erzgebirgskreises und unterhält seit 2013 eine Zweigstelle in Stollberg, hervorgegangen aus dem früheren Amtsgericht Stollberg.
Die Zweigstelle ist keine bloße Anlaufstelle. Sie ist grundsätzlich für sämtliche amtsgerichtlichen Geschäfte ihres Teilbezirks zuständig — Familiensachen ausdrücklich eingeschlossen. Wer in Stollberg, Oelsnitz, Lugau oder Zwönitz wohnt, führt seine Scheidung, sein Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren also in Stollberg und muss nicht die vierzig Kilometer über den Erzgebirgskamm nach Aue fahren. Ausgenommen sind lediglich Grundbucheintragungen und die Materien, die ohnehin an anderen Gerichten gebündelt sind.
Welche Gemeinden gehören zum Amtsgericht Aue-Bad Schlema?
Zum Hauptsitz Aue-Bad Schlema gehören Aue-Bad Schlema, Bockau, Breitenbrunn/Erzgeb., Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg/Erzgeb., Stützengrün und Zschorlau.
Zum Zweigstellenbezirk Stollberg gehören Auerbach, Burkhardtsdorf, Gornsdorf, Hohndorf, Jahnsdorf/Erzgeb., Lugau/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb., Niederdorf, Niederwürschnitz, Oelsnitz/Erzgeb., Stollberg/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb. und Zwönitz.
Achtung, Verwechslungsgefahr: Der Ort Auerbach im Zweigstellenbezirk Stollberg ist die Gemeinde Auerbach im Erzgebirgskreis — nicht die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., für die das Amtsgericht Auerbach zuständig ist. Ebenso ist Oelsnitz/Erzgeb. nicht Oelsnitz/Vogtl., das zum Amtsgericht Plauen gehört.
Der östliche Teil des Erzgebirgskreises — Marienberg, Annaberg-Buchholz, Zschopau, Olbernhau, Thum — gehört zum Amtsgericht Marienberg.
Anschriften
| Hauptsitz | Gerichtsstraße 1, 08280 Aue-Bad Schlema |
| Telefon | 03771 596-0, Fax 03771 596-110 |
| verwaltung@agau.justiz.sachsen.de | |
| Zweigstelle Stollberg | Stollberg/Erzgeb. |
| Landgericht | Chemnitz |
Welches Haus für Ihren Termin gilt, steht in der Ladung. Vor dem Betreten findet eine Sicherheitskontrolle statt.
Was in Aue und Stollberg verhandelt wird
Als Familiengericht entscheidet das Amtsgericht Aue-Bad Schlema über Scheidung und Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat sowie über Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Ebenso über Sorge und Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung und Ansprüche nach § 1615l BGB. Im Haus sind außerdem Nachlasssachen, Grundbuch und Zwangsvollstreckung.
In Kindschaftssachen wird das Jugendamt des Erzgebirgskreises beteiligt (§ 162 FamFG).
Das Gericht weist die Abgaben selbst aus: Handelsregister, Vereinsregister, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung laufen beim Amtsgericht Chemnitz, die Führung der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse beim Amtsgericht Zwickau als Zentralem Vollstreckungsgericht, das Mahnverfahren beim Zentralen Mahngericht in Staßfurt.
Für Familien- und Erbsachen ist der erste Punkt der wichtigste: Wer sich über das gemeinsame Haus nicht einigt, führt das Familienverfahren in Aue oder Stollberg und die Teilungsversteigerung in Chemnitz. Der zweite wird relevant, wenn Unterhalt vollstreckt werden muss — dann führt der Weg nach Zwickau.
Der Weg in die zweite Instanz
Gegen Entscheidungen des Familiengerichts geht die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung — nicht zum Landgericht Chemnitz. Sachsen hat nur ein Oberlandesgericht, und es entscheidet in Familiensachen für den gesamten Freistaat.
Maßgeblich für jede Unterhaltsberechnung sind deshalb die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden und nicht die Maßstäbe bundesweiter Rechner. Sie weichen unter anderem beim Ehegattenselbstbehalt und beim Wohnvorteil ab.
Vertretung vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema
Eine Kanzlei am Gerichtsort ist nicht erforderlich. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf vor jedem Amtsgericht auftreten; welches Gericht entscheidet, hängt von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Sitz der Kanzlei.
Ich bin in Familiensachen vor allen sächsischen Amtsgerichten aufgetreten und vertrete regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden. Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal und an Ihrer Seite, nicht per Videozuschaltung. Die Anfahrt ist meine Aufgabe, nicht Ihre.
Häufige Fragen
Ich wohne in Stollberg. Muss ich nach Aue?
Nein. Die Zweigstelle Stollberg ist auch für Familiensachen zuständig.
Welche Orte gehören zum Zweigstellenbezirk Stollberg?
Auerbach (Erzgebirgskreis), Burkhardtsdorf, Gornsdorf, Hohndorf, Jahnsdorf/Erzgeb., Lugau/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb., Niederdorf, Niederwürschnitz, Oelsnitz/Erzgeb., Stollberg/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb. und Zwönitz.
Ich wohne in Auerbach — welches Gericht?
Das kommt darauf an, welches Auerbach. Auerbach im Erzgebirgskreis gehört zur Zweigstelle Stollberg, Auerbach/Vogtl. zum Amtsgericht Auerbach im Vogtland.
Und Oelsnitz?
Ebenso: Oelsnitz/Erzgeb. gehört zur Zweigstelle Stollberg, Oelsnitz/Vogtl. zum Amtsgericht Plauen.
Ich wohne in Annaberg-Buchholz oder Zschopau — auch Aue?
Nein, beide gehören zum Amtsgericht Marienberg.
Wo läuft die Teilungsversteigerung unseres Hauses?
Beim Amtsgericht Chemnitz, auch wenn das Familienverfahren in Aue oder Stollberg geführt wird.