Das Familiengericht Plauen

Das Amtsgericht Plauen ist Familiengericht für den westlichen und südlichen Teil des Vogtlandkreises. Es sitzt in der Europaratstraße 13 und ist mit der Stadt Plauen das größte der beiden vogtländischen Amtsgerichte.

Größer heißt aber nicht: für das ganze Vogtland zuständig. Reichenbach im Vogtland, Rodewisch, Auerbach, Klingenthal, Lengenfeld, Falkenstein und Treuen gehören zum Amtsgericht Auerbach. Der Landkreis hat zwei Familiengerichte, und weil Plauen die bekanntere Adresse ist, landen Anträge aus dem östlichen Vogtland regelmäßig hier — und müssen abgegeben werden. Das kostet Wochen und verzögert vor allem die Auskünfte für den Versorgungsausgleich, an denen die Dauer jeder Scheidung hängt.

Welche Gemeinden gehören zum Amtsgericht Plauen?

Adorf/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Bergen, Bösenbrunn, Eichigt, Elsterberg, Markneukirchen, Mühlental, Oelsnitz/Vogtl., Pausa-Mühltroff, Plauen, Pöhl, Rosenbach/Vogtl., Schöneck/Vogtl., Theuma, Tirpersdorf, Triebel/Vogtl., Weischlitz und Werda.

Hinweis: Das Amtsgericht Plauen veröffentlicht keine eigene Gemeindeliste. Die vorstehende Aufstellung ergibt sich aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Vogtlandkreises abzüglich der dem Amtsgericht Auerbach zugewiesenen Orte; die Gegenrechnung geht auf. Verbindlich Auskunft über die Zuständigkeit gibt im Zweifel das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Oelsnitz/Vogtl. gehört zum Amtsgericht Plauen. Oelsnitz/Erzgeb. gehört dagegen zur Zweigstelle Stollberg des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema.

Anschrift und Anfahrt

Amtsgericht PlauenEuroparatstraße 13, 08523 Plauen
Telefon03741 10-10
LandgerichtZwickau

Vor dem Betreten findet eine Sicherheitskontrolle statt.

Was in Plauen verhandelt wird

Das Amtsgericht Plauen weist seine Aufgaben selbst aus: Familiensachen, Zivilsachen, Strafsachen, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Grundbuchsachen und Zwangsvollstreckungssachen.

Als Familiengericht entscheidet es über Scheidung und Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat sowie über Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Ebenso über Sorge und Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung und Ansprüche nach § 1615l BGB.

In Kindschaftssachen wird das Jugendamt des Vogtlandkreises beteiligt (§ 162 FamFG); es sitzt in Plauen.

Nicht hier geführt werden Handels-, Vereins- und Insolvenzsachen — dafür ist das Amtsgericht Chemnitz zuständig — sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, die für den Landgerichtsbezirk Zwickau beim Amtsgericht Zwickau liegen. Dort werden auch Landwirtschaftssachen verhandelt und für ganz Sachsen die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse geführt.

Beim gemeinsamen Haus heißt das: zwei Gerichte. Das Familienverfahren läuft in Plauen, die Teilungsversteigerung in Zwickau — rund achtzig Kilometer entfernt. Dasselbe im Erbfall: Der Erbschein wird in Plauen beantragt, versteigert wird in Zwickau. Und wenn Unterhalt vollstreckt werden muss, führt der Weg ebenfalls dorthin. In einem Bezirk, der so weit vom Konzentrationsgericht entfernt liegt, lohnt es sich besonders, beide Verfahren von Anfang an aufeinander abzustimmen.

Der Weg in die zweite Instanz

Gegen Entscheidungen des Familiengerichts geht die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung — nicht zum Landgericht Zwickau. Sachsen hat nur ein Oberlandesgericht, und es entscheidet in Familiensachen für den gesamten Freistaat. Von Plauen bis Dresden sind es rund zweihundert Kilometer; kein Bezirk in Sachsen liegt weiter von seiner Beschwerdeinstanz entfernt.

Maßgeblich für jede Unterhaltsberechnung sind gleichwohl die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden und nicht die Maßstäbe bundesweiter Rechner. Sie weichen an mehreren Stellen ab — beim Ehegattenselbstbehalt etwa um 125 Euro monatlich zugunsten des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, und beim Wohnvorteil, der in Sachsen grundsätzlich nach dem vollen Mietwert angesetzt wird.

Vertretung vor dem Amtsgericht Plauen

Eine Kanzlei am Gerichtsort ist nicht erforderlich. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf vor jedem Amtsgericht auftreten; welches Gericht entscheidet, hängt von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Sitz der Kanzlei.

Ich bin in Familiensachen vor allen sächsischen Amtsgerichten aufgetreten und vertrete regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden — also vor der Instanz, die auch über Plauener Verfahren entscheidet und deren Maßstäbe hier gelten. Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal und an Ihrer Seite, nicht per Videozuschaltung. Die Anfahrt ist meine Aufgabe, nicht Ihre.

Häufige Fragen

Ich wohne in Oelsnitz im Vogtland. Welches Familiengericht ist zuständig?

Das Amtsgericht Plauen. Oelsnitz im Erzgebirge gehört dagegen zur Zweigstelle Stollberg des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema.

Ich wohne in Reichenbach — auch Plauen?

Nein. Reichenbach im Vogtland gehört zum Amtsgericht Auerbach, ebenso Rodewisch, Lengenfeld, Falkenstein, Klingenthal und Treuen.

Und Bad Elster, Adorf oder Markneukirchen?

Alle drei gehören zum Amtsgericht Plauen.

Wohin geht die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts?

Zum Oberlandesgericht Dresden, nicht zum Landgericht Zwickau.

Wo läuft die Teilungsversteigerung unseres Hauses?

Beim Amtsgericht Zwickau, auch wenn das Familienverfahren in Plauen geführt wird.

Der Unterhalt wird nicht gezahlt. Wo wird vollstreckt?

Die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse führt für ganz Sachsen das Amtsgericht Zwickau als Zentrales Vollstreckungsgericht.