Nachlassgericht Dresden: Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Erbschein & Ausschlagung

Rechtsanwalt Falko Maiwald begleitet Sie gegenüber dem Nachlassgericht Dresden – Erbscheinantrag, Erbausschlagung, Testamentseröffnung. Rechtsstand Juli 2026.

Wo ist das Nachlassgericht in Dresden?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Dresden im Hauptgebäude, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden. Es ist zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Dresden hatte (§ 343 FamFG). Telefon (Zentrale): 0351 446-0.

Welche Öffnungszeiten hat das Nachlassgericht Dresden?

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8:30–12:00 Uhr (außer Mittwoch), Dienstag zusätzlich 13:00–17:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13:00–15:30 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Wie beantrage ich den Erbschein beim Nachlassgericht Dresden?

Schriftlich per Post oder Gerichtsbriefkasten – über einen Notar beurkundet oder mit eidesstattlicher Versicherung. Per E-Mail ist die Antragstellung unzulässig. Benötigt werden Sterbeurkunde, Ausweis, Urkunden zur Erbfolge und Angaben zu allen Miterben.

Wie schlage ich das Erbe aus?

Binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) – zur Niederschrift beim Nachlassgericht (nur mit Termin) oder notariell beglaubigt. Terminanfragen: nachlassabteilung@agdd.justiz.sachsen.de. Gerichtsgebühr: 30 Euro.

Brauche ich einen Termin?

Ja, für jede persönliche Vorsprache beim Amtsgericht Dresden ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Vieles geht aber ohne Termin: Anträge per Post, eidesstattliche Versicherung und Ausschlagung beim Notar.

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