Nachlassgericht Dresden: Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Erbschein & Ausschlagung

Das Nachlassgericht Dresden ist eine Abteilung des Amtsgerichts Dresden, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, und zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Dresden hatte (§ 343 FamFG). Rechtsanwalt Falko Maiwald begleitet Sie gegenüber dem Nachlassgericht – Erbscheinantrag, Erbausschlagung, Testamentseröffnung. Rechtsstand Juli 2026.

Wo ist das Nachlassgericht in Dresden?

Adresse: Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Dresden im Hauptgebäude, Roßbachstraße 6, 01069 Dresden (Stadtteil Altstadt, Nähe Haltestelle Sachsenallee).

Zuständigkeit: Das Nachlassgericht Dresden ist zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Dresden hatte (§ 343 FamFG).

Außenstelle: Die Außenstelle des Amtsgerichts Dresden am Olbrichtplatz 1 beherbergt andere Abteilungen, nicht das Nachlassgericht. Telefon (Zentrale): 0351 446-0.

Welche Öffnungszeiten hat das Nachlassgericht Dresden?

Sprechzeiten: Das Amtsgericht Dresden hat Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr Sprechzeit – außer Mittwoch, dann ist keine Sprechzeit.

Nachmittagssprechzeiten: Dienstags ist zusätzlich von 13:00 bis 17:00 Uhr Sprechzeit, donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 15:30 Uhr.

Terminpflicht: Für eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht Dresden ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Wie beantrage ich den Erbschein beim Nachlassgericht Dresden?

Antragsweg: Der Erbscheinsantrag wird schriftlich beim Nachlassgericht Dresden gestellt – entweder über einen Notar beurkundet oder mit eidesstattlicher Versicherung direkt vor dem Gericht.

Unterlagen: Für den Erbscheinsantrag werden Sterbeurkunde, Personalausweis, Urkunden zur Erbfolge (Testament, Familienstandsurkunden) und die Angaben zu allen Miterben benötigt.

E-Mail: Die Antragstellung per E-Mail ist beim Nachlassgericht Dresden unzulässig – Einreichung per Post oder Gerichtsbriefkasten.

Kosten: Beim Erbschein fallen im Standardfall zwei 1,0-Gebühren nach dem Nachlasswert an (GNotKG Tabelle B) – für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung.

Dauer: In einfachen Fällen erteilt das Nachlassgericht Dresden den Erbschein derzeit in der Regel innerhalb von etwa 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Antragstellung.

Häufigste Verzögerung: Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen beim Erbschein.

Wie schlage ich das Erbe aus?

Frist: Die Erbausschlagung muss binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall erklärt werden (§ 1944 BGB); bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Form: Die Ausschlagung erfolgt zur Niederschrift beim Nachlassgericht (nur mit Termin) oder in notariell beglaubigter Form – eine formlose schriftliche Erklärung oder eine E-Mail ist unwirksam.

Gebühr: Eine Erbausschlagung kostet beim Gericht 30 €, hinzu kommen Notarkosten für die Beglaubigung. Terminanfragen: nachlassabteilung@agdd.justiz.sachsen.de.

Brauche ich einen Termin?

Termin: Ja – für jede persönliche Vorsprache beim Amtsgericht Dresden ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, auch während der Sprechzeiten.

Erbausschlagungstermin: Termine für Erbausschlagungen vereinbaren Sie am besten per E-Mail bei der Nachlassabteilung; geben Sie dabei Name und Sterbedatum der verstorbenen Person sowie Ihre Kontaktdaten an.

Ohne Termin: Vieles geht ohne Termin – Erbscheinsanträge per Post oder Gerichtsbriefkasten, eidesstattliche Versicherung und Ausschlagung beim Notar.

Nachlassverwaltung in Dresden – Ordnung und Haftungsschutz für unübersichtliche Nachlässe

Die Nachlassverwaltung (§§ 1981 ff. BGB) ordnet unübersichtliche Nachlässe und beschränkt Ihre Haftung ab Anordnung auf den Nachlass (§ 1975 BGB). Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden berate ich zum richtigen Vorgehen, stelle den Antrag und vertrete Sie gegenüber dem Verwalter.

Was die Nachlassverwaltung leistet

Zweck: Bei der Nachlassverwaltung (§§ 1981 ff. BGB) bestellt das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter, der den gesamten Nachlass in Besitz nimmt, ordnet und die Verbindlichkeiten bedient.

Haftungsschutz: Ab Anordnung der Nachlassverwaltung ist Ihre Haftung auf den Nachlass beschränkt (§ 1975 BGB); Ihr Eigenvermögen bleibt geschützt, auch gegen bereits laufende Zwangsvollstreckungen in Ihr Privatvermögen (§ 1984 BGB).

Überschuss: Anders als bei der Insolvenz wird der nach Abschluss der Nachlassverwaltung verbleibende Überschuss an Sie ausgekehrt – was übrig bleibt, gehört Ihnen.

Antrag und Instrumente der Erbenhaftung

Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Sie als Erbe ohne starre Frist, solange die Haftungsbeschränkung nicht verwirkt ist; bei mehreren Erben müssen alle gemeinsam beantragen und die Teilung darf noch nicht erfolgt sein (§ 2062 BGB).

Gläubigerantrag: Auch Nachlassgläubiger können die Nachlassverwaltung binnen zwei Jahren ab Erbfall erzwingen, wenn ihre Befriedigung durch das Verhalten des Erben gefährdet erscheint.

Zuständigkeit: Für Dresdner Erbfälle ordnet das Amtsgericht Dresden die Nachlassverwaltung an.

Ablauf: Mit der Anordnung verlieren Sie die Verfügungsbefugnis über den Nachlass; der Verwalter erstellt ein Nachlassverzeichnis, wickelt ab, legt Rechenschaft ab und unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts (§ 1985 BGB).

Kosten: Gerichtsgebühren und Verwaltervergütung werden aus dem Nachlass gedeckt – deckt der Nachlass die Kosten nicht, wird die Verwaltung gar nicht erst angeordnet (§ 1982 BGB), und Sie nutzen stattdessen die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB).

Abgrenzung: Bei feststehender Überschuldung ist nicht die Nachlassverwaltung, sondern die Nachlassinsolvenz das richtige Instrument; die Testamentsvollstreckung ordnet dagegen der Erblasser selbst an, während die Nachlassverwaltung von Erben oder Gläubigern beantragt wird.

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