Urlaub mit Kindern bei getrennten Eltern – Brauche ich die Zustimmung des anderen Elternteils?
Die Sommerferien stehen vor der Tür und Sie möchten mit Ihrem Kind verreisen – aber Sie leben getrennt vom anderen Elternteil. Darf ich einfach losfahren? Brauche ich eine Zustimmung? Was gilt im Ausland? Die Antwort hängt davon ab, wer das Sorgerecht hat und wohin die Reise gehen soll.
Das Sorgerecht entscheidet
Das Recht und die Pflicht, über Reisen mit dem Kind zu entscheiden, ergibt sich aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1631 Abs. 1 BGB als Teil des elterlichen Sorgerechts.
Gemeinsames Sorgerecht – wann brauche ich die Zustimmung?
Das gemeinsame Sorgerecht ist nach einer Trennung der gesetzliche Regelfall. Reisen innerhalb Deutschlands und Mittel-/Westeuropas (Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Niederlande, Portugal) gelten in der Regel als Angelegenheiten des täglichen Lebens und benötigen keine ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils. Fernreisen (USA, Thailand, Naher Osten) gelten als Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung – hier ist die Zustimmung erforderlich.
Was tun, wenn der andere Elternteil die Zustimmung verweigert?
Verweigert der andere Elternteil ohne sachlichen Grund die Zustimmung, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung gestellt werden. In dringenden Fällen ist auch eine einstweilige Anordnung möglich.
Alleiniges Sorgerecht
Wer das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet allein über Reisen. Eine Negativbescheinigung des Jugendamtes empfiehlt sich als Nachweis an der Grenze.
Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?
Innerhalb der EU rechtlich nicht generell vorgeschrieben, aber empfehlenswert – besonders bei abweichendem Nachnamen. Griechenland, Kroatien, Serbien, Slowenien sowie Bosnien und Herzegowina können eine Einverständniserklärung verlangen. Außerhalb der EU (USA, Kanada, Brasilien, Südafrika) ist eine Reisevollmacht dringend empfohlen, häufig notariell beglaubigt und ggf. mit Apostille.
Was muss eine Reisevollmacht enthalten?
- Namen und Geburtsdaten des Kindes
- Vollständige Namen beider Elternteile
- Reiseziel und Reisezeitraum
- Unterschrift des zustimmenden Elternteils
- Kopien der Ausweisdokumente
Praktische Empfehlungen
Den anderen Elternteil frühzeitig schriftlich informieren und Zustimmung einholen. Reisepass des Kindes auf Gültigkeit prüfen (mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus). Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes prüfen.
Fazit
Reisen mit Kindern bei getrennten Eltern ist möglich, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Innerhalb Mittel-/Westeuropas in der Regel ohne Zustimmung möglich; bei Fernreisen immer schriftliche Zustimmung einholen.
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