Urlaub mit Kindern bei getrennten Eltern – Brauche ich die Zustimmung des anderen Elternteils?
Ob Sie für den Urlaub mit Ihrem Kind die Zustimmung des anderen Elternteils brauchen, hängt bei gemeinsamem Sorgerecht vom Reiseziel ab: Reisen innerhalb Deutschlands und Westeuropas sind in der Regel zustimmungsfrei, Fernreisen nicht. Die Sommerferien stehen vor der Tür und Sie möchten mit Ihrem Kind verreisen – aber Sie leben getrennt vom anderen Elternteil. Darf ich einfach losfahren? Brauche ich eine Zustimmung? Was gilt im Ausland?
Wann Sie keine Zustimmung des anderen Elternteils brauchen
- Urlaub in Deutschland: Bei gemeinsamem Sorgerecht darf der betreuende Elternteil eine Urlaubsreise innerhalb Deutschlands ohne Zustimmung des anderen Elternteils antreten.
- Übliche Reiseziele in Europa: Eine gewöhnliche Urlaubsreise nach Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, in die Niederlande oder nach Portugal gilt als Alltagsangelegenheit und erfordert keine Zustimmung des anderen Elternteils.
- Reise während des eigenen Ferienumgangs: Findet der Urlaub während des regulären Ferienumgangs des reisenden Elternteils statt, darf eine gewöhnliche Urlaubsreise ohne gesonderte Genehmigung angetreten werden, solange keine Reisewarnung vorliegt.
- Alleiniges Sorgerecht: Wer das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet allein über Reisen mit dem Kind und braucht keine Zustimmung des anderen Elternteils – auch nicht für Auslandsreisen.
Wann Sie die Zustimmung des anderen Elternteils brauchen
- Fernreisen: Eine Reise mit dem Kind in die USA, nach Thailand oder in den Nahen Osten ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und erfordert bei gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils.
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes: Eine Reise in ein Land mit Reisewarnung oder Sicherheitsproblematik erfordert immer die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
- Mehrwöchige Abwesenheit: Eine ungewöhnlich lange Reise über mehrere Wochen erfordert auch bei einem üblichen Reiseziel die Zustimmung des anderen Elternteils.
- Verdacht auf dauerhafte Ausreise: Bestehen Anhaltspunkte für eine dauerhafte Ausreise mit dem Kind, ist die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich – sonst droht der Vorwurf der Kindesentziehung (§ 235 StGB).
Das Sorgerecht entscheidet
Das Recht und die Pflicht, über Reisen mit dem Kind zu entscheiden, ergibt sich aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1631 Abs. 1 BGB als Teil des elterlichen Sorgerechts.
Gemeinsames Sorgerecht – wann brauche ich die Zustimmung?
Das gemeinsame Sorgerecht ist nach einer Trennung der gesetzliche Regelfall. Bei Reisefragen kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um eine Alltagsentscheidung oder eine Angelegenheit von größerer Bedeutung handelt – die einzelnen Fälle finden Sie in den beiden Übersichten oben. Dass eine gewöhnliche Urlaubsreise während des regulären Ferienumgangs ohne gesonderte Genehmigung angetreten werden darf, haben der Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen bestätigt – vorausgesetzt, keine Reisewarnung liegt vor und das Kindeswohl ist nicht gefährdet.
Was tun, wenn der andere Elternteil die Zustimmung verweigert?
Verweigert der andere Elternteil ohne sachlichen Grund die Zustimmung, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung gestellt werden. In dringenden Fällen ist auch eine einstweilige Anordnung möglich.
Alleiniges Sorgerecht
Wer das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet allein über Reisen. Eine Negativbescheinigung des Jugendamtes empfiehlt sich als Nachweis an der Grenze.
Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?
- Innerhalb der EU: Eine Reisevollmacht ist innerhalb der EU rechtlich nicht generell vorgeschrieben, aber praktisch empfohlen – besonders bei abweichendem Nachnamen von Elternteil und Kind.
- Griechenland, Kroatien, Serbien, Slowenien sowie Bosnien und Herzegowina: Diese Länder können an der Grenze eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangen.
- Außerhalb der EU (USA, Kanada, Brasilien, Südafrika): Diese Länder verlangen bei der Einreise mit Kind ohne den anderen Elternteil eine Reisevollmacht – oft notariell beglaubigt und gegebenenfalls mit Apostille.
Ein zweisprachiges Muster (Deutsch/Englisch) zum Herunterladen und Länderhinweise finden Sie auf der Seite Reisevollmacht für Kinder.
Was muss eine Reisevollmacht enthalten?
- Namen und Geburtsdaten des Kindes: Die Vollmacht muss den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Kindes enthalten, damit sie dem Kind eindeutig zugeordnet werden kann.
- Vollständige Namen beider Elternteile: Die Vollmacht muss die vollständigen Namen beider Elternteile aufführen.
- Reiseziel und Reisezeitraum: Die Vollmacht muss das Zielland und den genauen Reisezeitraum benennen, damit sie an der Grenze anerkannt wird.
- Unterschrift des zustimmenden Elternteils: Die Vollmacht muss vom zustimmenden Elternteil eigenhändig unterschrieben sein.
- Name der dritten Begleitperson: Reist das Kind mit einer dritten Person statt mit einem Elternteil, muss die Vollmacht deren vollständigen Namen nennen.
- Kopien der Ausweisdokumente beider Elternteile: Der Vollmacht sollten Kopien der Ausweisdokumente beider Elternteile beigefügt werden.
- Bei Bedarf notarielle Beglaubigung: Verlangt das Zielland eine beglaubigte Erklärung, muss die Unterschrift auf der Vollmacht notariell beglaubigt sein.
- Bei Bedarf Apostille oder Legalisation: Für bestimmte Zielländer muss die Beglaubigung zusätzlich mit einer Apostille oder einer konsularischen Legalisation versehen werden.
Praktische Empfehlungen
Den anderen Elternteil frühzeitig schriftlich informieren und Zustimmung einholen. Reisepass des Kindes auf Gültigkeit prüfen (mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus). Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes prüfen.
Fazit
Reisen mit Kindern bei getrennten Eltern ist möglich, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Innerhalb Mittel-/Westeuropas in der Regel ohne Zustimmung möglich; bei Fernreisen immer schriftliche Zustimmung einholen. Bei grundsätzlichen Fragen rund um Sorge- und Umgangsrecht berate ich Sie gern im Rahmen meiner Tätigkeit im Familienrecht in Dresden.
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