Urlaub mit Kindern bei getrennten Eltern – Brauche ich die Zustimmung des anderen Elternteils?

Ob Sie für den Urlaub mit Ihrem Kind die Zustimmung des anderen Elternteils brauchen, hängt bei gemeinsamem Sorgerecht vom Reiseziel ab: Reisen innerhalb Deutschlands und Westeuropas sind in der Regel zustimmungsfrei, Fernreisen nicht. Die Sommerferien stehen vor der Tür und Sie möchten mit Ihrem Kind verreisen – aber Sie leben getrennt vom anderen Elternteil. Darf ich einfach losfahren? Brauche ich eine Zustimmung? Was gilt im Ausland?

Wann Sie keine Zustimmung des anderen Elternteils brauchen

Wann Sie die Zustimmung des anderen Elternteils brauchen

Das Sorgerecht entscheidet

Das Recht und die Pflicht, über Reisen mit dem Kind zu entscheiden, ergibt sich aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nach § 1631 Abs. 1 BGB als Teil des elterlichen Sorgerechts.

Gemeinsames Sorgerecht – wann brauche ich die Zustimmung?

Das gemeinsame Sorgerecht ist nach einer Trennung der gesetzliche Regelfall. Bei Reisefragen kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um eine Alltagsentscheidung oder eine Angelegenheit von größerer Bedeutung handelt – die einzelnen Fälle finden Sie in den beiden Übersichten oben. Dass eine gewöhnliche Urlaubsreise während des regulären Ferienumgangs ohne gesonderte Genehmigung angetreten werden darf, haben der Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen bestätigt – vorausgesetzt, keine Reisewarnung liegt vor und das Kindeswohl ist nicht gefährdet.

Was tun, wenn der andere Elternteil die Zustimmung verweigert?

Verweigert der andere Elternteil ohne sachlichen Grund die Zustimmung, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung gestellt werden. In dringenden Fällen ist auch eine einstweilige Anordnung möglich.

Alleiniges Sorgerecht

Wer das alleinige Sorgerecht hat, entscheidet allein über Reisen. Eine Negativbescheinigung des Jugendamtes empfiehlt sich als Nachweis an der Grenze.

Welche Länder verlangen eine Reisevollmacht?

Ein zweisprachiges Muster (Deutsch/Englisch) zum Herunterladen und Länderhinweise finden Sie auf der Seite Reisevollmacht für Kinder.

Was muss eine Reisevollmacht enthalten?

Praktische Empfehlungen

Den anderen Elternteil frühzeitig schriftlich informieren und Zustimmung einholen. Reisepass des Kindes auf Gültigkeit prüfen (mindestens 6 Monate über Reiseende hinaus). Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes prüfen.

Fazit

Reisen mit Kindern bei getrennten Eltern ist möglich, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Innerhalb Mittel-/Westeuropas in der Regel ohne Zustimmung möglich; bei Fernreisen immer schriftliche Zustimmung einholen. Bei grundsätzlichen Fragen rund um Sorge- und Umgangsrecht berate ich Sie gern im Rahmen meiner Tätigkeit im Familienrecht in Dresden.

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