Wechselmodell Dresden – paritätische Betreuung nach der Trennung

Rechtsanwalt Falko Maiwald berät und vertritt Sie in Dresden in allen Fragen zum Wechselmodell – außergerichtliche Einigung, Antragstellung beim Familiengericht Dresden und Berechnung des Kindesunterhalts.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wechselmodell

Wechselmodell und Unterhalt

Im echten Wechselmodell (50/50) wird kein klassischer Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Stattdessen werden die Bedarfe des Kindes nach den Einkommen beider Eltern quotal aufgeteilt (BGH XII ZB 565/15).

Anordnung gegen den Willen eines Elternteils

Nach der BGH-Entscheidung XII ZB 601/15 vom 01.02.2017 kann das Familiengericht das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

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