Umgangsrecht Dresden – Umgang mit Ihrem Kind durchsetzen

Rechtsanwalt Falko Maiwald hilft Ihnen, Ihr Umgangsrecht in Dresden klar zu regeln und konsequent durchzusetzen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.

Unsere Leistungen im Umgangsrecht

Häufige Fragen zum Umgangsrecht

Wie oft darf ich mein Kind sehen?

Übliche Regelung: jedes zweite Wochenende plus die Hälfte der Ferien. Bei Wechselmodell paritätisch.

Was tun bei Umgangsverweigerung?

Zwangsmittel des Familiengerichts: Ordnungsgeld bis 25.000 €, Ordnungshaft, Umgangspflegschaft.

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?

Ja, nach § 1685 BGB – wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.

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