Umgangsrecht Dresden – Umgang mit Ihrem Kind durchsetzen
Rechtsanwalt Falko Maiwald hilft Ihnen, Ihr Umgangsrecht in Dresden klar zu regeln und konsequent durchzusetzen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.
Unsere Leistungen im Umgangsrecht
- Umgangsregelung außergerichtlich verhandeln
- Umgangsantrag beim Familiengericht Dresden
- Wechselmodell vereinbaren oder durchsetzen
- Begleiteter Umgang bei Konflikten oder Gefährdung
- Umgangsverweigerung – Zwangsmittel nach FamFG
- Umgangsrecht der Großeltern
Häufige Fragen zum Umgangsrecht
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Übliche Regelung: jedes zweite Wochenende plus die Hälfte der Ferien. Bei Wechselmodell paritätisch.
Was tun bei Umgangsverweigerung?
Zwangsmittel des Familiengerichts: Ordnungsgeld bis 25.000 €, Ordnungshaft, Umgangspflegschaft.
Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Ja, nach § 1685 BGB – wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.
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