Reisevollmacht für Kinder: Wann nötig, welche Länder, Muster
Reist ein Kind ohne beide sorgeberechtigten Eltern ins Ausland, empfiehlt sich eine Reisevollmacht. Rechtsanwalt Falko Maiwald (Dresden) erklärt die Rechtslage – mit zweisprachigem Muster (Deutsch/Englisch) als PDF. Rechtsstand Juli 2026.
Wann brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind?
Immer dann, wenn das Kind ohne beide sorgeberechtigten Eltern ins Ausland reist – allein, mit nur einem Elternteil, mit Verwandten oder mit einer Gruppe. Vorgeschrieben ist die Vollmacht in Deutschland nicht; viele Grenzbehörden verlangen aber einen Nachweis, dass alle Sorgeberechtigten mit der Reise einverstanden sind.
Braucht man für Spanien/Niederlande/Portugal eine Reisevollmacht?
Eine gesetzliche Pflicht besteht für die Einreise mit einem Elternteil meist nicht – empfohlen wird die Vollmacht aber überall. Die Niederlande und Spanien kontrollieren besonders häufig; Portugal verlangt bei allein reisenden Minderjährigen eine beglaubigte Einverständniserklärung. Auch für Kroatien und Griechenland wird eine zweisprachige Vollmacht empfohlen.
Muster: Zweisprachige Reisevollmacht (Deutsch/Englisch)
Kostenloses Muster als PDF: Reisevollmacht herunterladen. Das Muster ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Was tun, wenn der Vater die Reisevollmacht nicht unterschreibt?
Zunächst das Gespräch suchen und die Reisedaten offenlegen. Bleibt der andere Elternteil bei seinem Nein, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung über die konkrete Urlaubsreise einem Elternteil allein übertragen (§ 1628 BGB). Das gelingt bei gewöhnlichen Urlaubsreisen regelmäßig.
Darf mein Ex mit den Kindern ins Ausland ohne meine Zustimmung?
Bei gemeinsamem Sorgerecht sind gewöhnliche Urlaubsreisen innerhalb Europas während der eigenen Betreuungszeit meist Alltagsangelegenheit und ohne Zustimmung zulässig. Fernreisen, Reisen in Krisengebiete oder ein Umzug ins Ausland erfordern die Zustimmung beider Eltern (§ 1687 BGB).
Was muss in der Reisevollmacht stehen?
Vollständige Namen, Geburtsdaten und Ausweisnummern von Kind und Begleitperson, Daten der sorgeberechtigten Eltern mit Kontaktmöglichkeit, Reiseziel und Reisezeitraum sowie Ort, Datum und Unterschriften aller Sorgeberechtigten – plus Notfall-Klausel für ärztliche Behandlungen und Ausweiskopien.
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