Unterhalt Dresden – Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt

Rechtsanwalt Falko Maiwald berechnet und setzt Ihre Unterhaltsansprüche in Dresden präzise durch – ob Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt.

Unsere Leistungen im Unterhaltsrecht

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Beispiele

Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € beträgt der Kindesunterhalt: 0–5 Jahre 437 €, 6–11 Jahre 502 €, 12–17 Jahre 588 €, volljährig 628 € (jeweils abzüglich halbes Kindergeld 125 €). Selbstbehalt 2026: 1.450 € für Erwerbstätige, 1.600 € gegenüber dem Ex-Ehepartner.

Häufige Fragen zum Unterhalt

Wie wird der Unterhalt in Dresden berechnet?

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Einkommen des Pflichtigen. Ehegattenunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

1.450 € für Erwerbstätige, 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige (gegenüber minderjährigen Kindern), 1.600 € gegenüber dem Ex-Ehepartner.

Was passiert, wenn der Ex-Partner nicht zahlt?

Wir titulieren den Unterhalt gerichtlich und vollstrecken ihn – Lohnpfändung oder Kontopfändung. Bei Eilbedarf Antrag beim Familiengericht Dresden.

Verwandte Themen

Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden