Unterhalt Dresden – Kindesunterhalt & Ehegattenunterhalt
Rechtsanwalt Falko Maiwald berechnet und setzt Ihre Unterhaltsansprüche in Dresden präzise durch – ob Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt.
Unsere Leistungen im Unterhaltsrecht
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026
- Trennungsunterhalt während der Trennungsphase
- Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern (§ 1615l BGB)
- Elternunterhalt – Ansprüche der Eltern gegen Kinder
- Unterhaltsabänderung bei veränderten Verhältnissen
- Unterhaltsvollstreckung – Lohn- und Kontopfändung
Düsseldorfer Tabelle 2026 – Beispiele
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € beträgt der Kindesunterhalt: 0–5 Jahre 437 €, 6–11 Jahre 502 €, 12–17 Jahre 588 €, volljährig 628 € (jeweils abzüglich halbes Kindergeld 125 €). Selbstbehalt 2026: 1.450 € für Erwerbstätige, 1.600 € gegenüber dem Ex-Ehepartner.
Häufige Fragen zum Unterhalt
Wie wird der Unterhalt in Dresden berechnet?
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Einkommen des Pflichtigen. Ehegattenunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
1.450 € für Erwerbstätige, 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige (gegenüber minderjährigen Kindern), 1.600 € gegenüber dem Ex-Ehepartner.
Was passiert, wenn der Ex-Partner nicht zahlt?
Wir titulieren den Unterhalt gerichtlich und vollstrecken ihn – Lohnpfändung oder Kontopfändung. Bei Eilbedarf Antrag beim Familiengericht Dresden.
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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden