Aufenthaltsbestimmungsrecht in Dresden – wenn Eltern streiten, wo das Kind leben soll
Rechtlich entscheidet über den Lebensmittelpunkt des Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht – ein Teilbereich der elterlichen Sorge (§ 1631 Abs. 1 BGB). Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden begleite ich solche Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden – auf Antragsteller- wie Abwehrseite.
Wann überträgt das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Rechtsgrundlage ist § 1671 BGB: Übertragen wird allein, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Geprüft werden vor allem Kontinuität, Förderung, Bindungen, Kindeswille und Bindungstoleranz.
Umzug eines Elternteils und Eilverfahren
Der Wegzug mit Kind ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils kann eine Sorgerechtsverletzung sein. Bei Eilbedarf kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht per einstweiliger Anordnung (§§ 49 ff. FamFG) vorläufig übertragen werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Gericht hört Eltern, Jugendamt und – altersabhängig – das Kind an; regelmäßig wird ein Verfahrensbeistand bestellt. In geeigneten Fällen wird auf eine einvernehmliche Lösung hingewirkt (§ 156 FamFG). Die Verfahrensdauer liegt meist zwischen drei und neun Monaten.
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