Elternunterhalt Dresden – Brief vom Sozialamt? Erst zu uns – dann antworten.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 01.01.2020 gilt: Nur Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 € müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Trotzdem versuchen Sozialämter regelmäßig auch Geschwister und Schwiegerkinder zur Auskunft zu zwingen. Rechtsanwalt Falko Maiwald in Dresden prüft Ihren Fall und wehrt unzulässige Forderungen konsequent ab.
Die 100.000-€-Grenze im Detail
Maßgeblich ist das individuelle Bruttojahreseinkommen jedes einzelnen Kindes – nicht das Familieneinkommen. Geprüft werden Lohn/Gehalt, Renten, gewerbliche und selbständige Einkünfte, Kapital- und Mieteinnahmen. Liegt nur ein Kind über der Schwelle, ist auch nur dieses Kind in der Pflicht.
Berechnung bei Einkommen über 100.000 €
Bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich erhöhtem Selbstbehalt 2026 (2.650 € Alleinstehende, 4.770 € Verheiratete). Vom verbleibenden Betrag werden in der Regel 50 % als unterhaltsfähig angesetzt. Eigenes Vermögen ist weitgehend geschützt – insbesondere die selbstgenutzte Immobilie und angemessene Altersvorsorge.
Häufige Fragen zum Elternunterhalt
Wann muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?
Nur, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 SGB XII).
Was kann ich tun, wenn das Sozialamt schreibt?
Geben Sie keine Auskünfte ohne anwaltliche Prüfung. Pauschale Anfragen ins Blaue sind unzulässig.
Müssen Schwiegerkinder zahlen?
Nein. Schwiegerkinder schulden ihren Schwiegereltern keinen Unterhalt.
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