Vorsorge Dresden – Vorsorgevollmacht & Betreuungsrecht

Rechtsanwalt für Vorsorge in Dresden. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Heimrecht und Pflegekosten – ganzheitlich verzahnt mit Familien- und Erbrecht.

Leistungen in der Vorsorge

Betreuungsgericht Dresden – Ablauf und Zuständigkeit

Für betreuungsrechtliche Verfahren ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Dresden am Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, zuständig. Seit der Betreuungsrechtsreform 2023 gilt: Eine rechtliche Betreuung wird nur dann angeordnet, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die bevollmächtigte Person ihre Aufgaben nicht erfüllen kann (§ 1814 BGB). Wer rechtzeitig eine notariell beglaubigte oder anwaltlich beratene Vorsorgevollmacht erstellt, behält die Kontrolle.

Warum ganzheitliche Beratung in der Vorsorge entscheidend ist

Vorsorge im Alter berührt Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen und Wohnsitzentscheidungen – mit weitreichenden Folgen für Ehepartner, Kinder und Vermögen. Meine Kanzlei verbindet Familien- und Erbrecht sowie Vorsorge in einer Hand: Vorsorgevollmachten werden immer im Zusammenhang mit Testament, Pflichtteilssituation, Ehegüterstand und Pflegekostenrisiken (Angehörigen-Entlastungsgesetz / Elternunterhalt) gestaltet.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorge

Was kostet eine Erstberatung in der Vorsorge?

Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG): maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich eine?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, WAS entschieden werden soll – insbesondere zu medizinischen Behandlungen.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt.

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