Das Familiengericht Dippoldiswalde

Wer in Freital wohnt und sich trennt, verhandelt nicht in Dresden. Zuständig ist das Amtsgericht Dippoldiswalde — obwohl Freital an Dresden grenzt, mit der S-Bahn zwölf Minuten vom Hauptbahnhof entfernt ist und mit rund 40.000 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt des Gerichtsbezirks stellt. Das Gericht selbst sitzt in einer Kleinstadt mit einem Bruchteil dieser Einwohnerzahl.

Dasselbe gilt für Bannewitz, Kreischa, Rabenau und Tharandt, die alle unmittelbar an Dresden anschließen. Ein Scheidungsantrag, der aus Gewohnheit beim Amtsgericht Dresden eingereicht wird, landet beim unzuständigen Gericht und muss abgegeben werden. Das kostet Wochen — und verzögert vor allem die Auskünfte für den Versorgungsausgleich, die den Zeitplan jeder Scheidung bestimmen.

Welche Gemeinden gehören zum Amtsgericht Dippoldiswalde?

Altenberg, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge, Klingenberg, Kreischa, Rabenau, Tharandt und Wilsdruff.

Das ist der westliche Teil des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, also das Gebiet des früheren Weißeritzkreises. Der östliche Teil — Pirna, Heidenau, Sebnitz, Neustadt, Stolpen, Bad Schandau und die Orte der Sächsischen Schweiz — gehört zum Amtsgericht Pirna. Auch dieser Landkreis hat zwei Familiengerichte.

Hinweis: Verbindlich Auskunft über die Zuständigkeit gibt im Zweifel das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz.

Anschrift und Anfahrt

Amtsgericht DippoldiswaldeKirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde
PostanschriftPostfach 1420, 01741 Dippoldiswalde
Telefon03504 6213-0, Fax 03504 6213-96
E-Mailpoststelle@agdw.justiz.sachsen.de
LandgerichtDresden

Das Gericht ist im denkmalgeschützten Schloss Dippoldiswalde untergebracht. Wer aus Freital oder Bannewitz kommt, fährt über die B170 rund zwanzig bis dreißig Minuten; mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Verbindung deutlich schlechter als nach Dresden. Für einen Termin am Vormittag heißt das in der Praxis: ein halber Urlaubstag. Vor dem Betreten findet eine Sicherheitskontrolle statt.

Was in Dippoldiswalde verhandelt wird

Als Familiengericht entscheidet das Amtsgericht Dippoldiswalde über Scheidung und Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat sowie über Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Ebenso über Sorge und Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung und Ansprüche nach § 1615l BGB. Nachlass- und Betreuungssachen werden hier ebenfalls geführt.

In Kindschaftssachen wird das Jugendamt beteiligt (§ 162 FamFG) — zuständig ist das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, dasselbe wie im Bezirk des Amtsgerichts Pirna. Bei streitigen Sorge- und Umgangsverfahren bestellt das Gericht regelmäßig einen Verfahrensbeistand und hört das Kind persönlich an.

Nicht in Dippoldiswalde geführt werden Insolvenz- und Registersachen sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; dafür ist für den gesamten Landgerichtsbezirk Dresden das Amtsgericht Dresden zuständig. Landwirtschaftssachen laufen beim Amtsgericht Bautzen.

Praktisch bedeutsam ist das vor allem beim Haus. Der Bezirk ist von Eigenheimen geprägt — in Bannewitz, Kreischa, Rabenau und Tharandt gehört die Immobilie in den meisten Trennungen zum Kern des Streits. Zwei Punkte sind dabei entscheidend: Erstens läuft eine Teilungsversteigerung nicht hier, sondern in Dresden, während das Familienverfahren in Dippoldiswalde bleibt. Zweitens rechnen die Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden den Wohnvorteil grundsätzlich nach dem vollen Mietwert — nicht nach der ersparten Miete einer kleineren Wohnung. Wer im gemeinsamen Haus bleibt, hat unterhaltsrechtlich ein höheres Einkommen, als die meisten erwarten. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden.

Der Weg in die zweite Instanz

Gegen Entscheidungen des Familiengerichts geht die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung. Das OLG Dresden ist als einziges Oberlandesgericht Sachsens Beschwerdeinstanz in Familiensachen für den gesamten Freistaat; fünf seiner Zivilsenate entscheiden zugleich als Familiensenate.

Vertretung vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde

Eine Kanzlei am Gerichtsort ist nicht erforderlich — jeder zugelassene Rechtsanwalt darf vor jedem Amtsgericht auftreten, und welches Gericht entscheidet, hängt von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Sitz der Kanzlei. Ich bin in Familiensachen vor allen sächsischen Amtsgerichten aufgetreten und vertrete regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Für die Mandanten aus diesem Bezirk ist das oft die praktischere Lösung: Von Freital, Bannewitz oder Kreischa ist die Kanzlei in der Dresdner Hospitalstraße näher und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erheblich besser erreichbar als das eigene Gericht. Die Besprechungen finden dort statt, wo Sie ohnehin hinkommen — und zum Termin nach Dippoldiswalde fahre ich mit.

Denn Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal und an Ihrer Seite, nicht per Videozuschaltung. Die Anfahrt ist meine Aufgabe; die sächsischen Gerichtsbezirke sind von Dresden aus durchweg gut erreichbar.

Häufige Fragen

Ich wohne in Freital. Welches Familiengericht ist zuständig?

Das Amtsgericht Dippoldiswalde, nicht das Amtsgericht Dresden — auch wenn Freital direkt an Dresden grenzt.

Gilt das auch für Bannewitz, Kreischa und Tharandt?

Ja. Alle drei gehören zum Amtsgericht Dippoldiswalde.

Und Heidenau oder Pirna?

Nein, die gehören zum Amtsgericht Pirna. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zwei Familiengerichte.

Wir wohnen getrennt, ich in Freital, mein Ehepartner in Dresden. Wo wird geschieden?

Vorrangig dort, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 122 FamFG). Leben die Kinder bei Ihnen in Freital, ist das Amtsgericht Dippoldiswalde zuständig.

Ich bleibe im gemeinsamen Haus. Wirkt sich das auf den Unterhalt aus?

Ja. Mietfreies Wohnen im eigenen Heim wird unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt, und die Dresdner Leitlinien gehen dabei vom vollen Mietwert aus. Abzuziehen sind Zins und Tilgung, erforderliche Instandhaltung und die Kosten, die ein Mieter üblicherweise nicht trägt.

Wo beantrage ich den Erbschein?

Beim Amtsgericht Dippoldiswalde, wenn der Verstorbene zuletzt im Bezirk gewohnt hat. Eine Teilungsversteigerung des Nachlassgrundstücks läuft dagegen beim Amtsgericht Dresden.