Das Familiengericht Dresden

Das Amtsgericht Dresden ist Familiengericht für die Landeshauptstadt. Wer in Dresden wohnt und sich trennt, ein Sorge- oder Umgangsverfahren führt oder Unterhalt geltend macht, wird hier verhandeln — und zwar im Gerichtsgebäude Roßbachstraße 6 in der Altstadt, nicht am Olbrichtplatz, wo das Gericht sein zweites Haus unterhält.

Der Gerichtsbezirk umfasst allein die kreisfreie Stadt Dresden. Das ist eine schlichte Regel mit einer wichtigen Kehrseite: Wer im Umland wohnt, gehört nicht hierher. Radebeul, Coswig und Moritzburg fallen unter das Amtsgericht Meißen. Freital, Bannewitz, Kreischa und Tharandt gehören zum Amtsgericht Dippoldiswalde, obwohl man von dort in zwanzig Minuten am Dresdner Hauptbahnhof ist. Wer seinen Scheidungsantrag in Dresden einreicht, weil Dresden die nächstgelegene große Stadt ist, reicht ihn beim falschen Gericht ein.

Anschrift, Anfahrt, Öffnungszeiten

Gerichtsgebäude RoßbachstraßeRoßbachstraße 6, 01069 Dresden (Altstadt) — hier sitzen die Familien- und die Nachlassabteilung
PostanschriftPostfach 12 07 09, 01008 Dresden
Telefon0351 446-0, Fax 0351 446-4840
StraßenbahnHaltestelle Sachsenallee, Linien 6 und 13
Gerichtsgebäude OlbrichtplatzOlbrichtplatz 1, 01099 Dresden — Grundbuchamt, Insolvenzgericht, Registergericht, Betreuungsgericht, Zwangsvollstreckung

Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle sind eng: montags bis freitags außer mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags zusätzlich nachmittags. Wer ohne Termin kommt, sollte das einplanen. Vor dem Betreten findet eine Sicherheitskontrolle statt.

Was das Familiengericht Dresden entscheidet

Zuständig ist das Familiengericht für die Scheidung und alles, was mit ihr zusammenhängt: den Versorgungsausgleich, der von Amts wegen mitentschieden wird, den Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Kindesunterhalt, die Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat sowie Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Dazu kommen die Verfahren ohne Ehe: Sorge und Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung, Ansprüche der nicht verheirateten Mutter nach § 1615l BGB.

In Kindschaftssachen wird das Jugendamt beteiligt (§ 162 FamFG); in Dresden ist das der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfe der Landeshauptstadt. Bei streitigen Sorge- und Umgangsverfahren bestellt das Gericht regelmäßig einen Verfahrensbeistand und hört das Kind persönlich an.

Was Dresden für ganz Ostsachsen entscheidet

Das Amtsgericht Dresden ist mehr als das Familiengericht der Landeshauptstadt. Für einen großen Teil Ostsachsens ist es das Konzentrationsgericht: Insolvenzverfahren und sämtliche Register — Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister — laufen hier für die gesamten Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz, also auch für Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung liegen hier für die Amtsgerichtsbezirke Dresden, Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa. Landesweit ist das Amtsgericht Dresden zuständig für Binnenschifffahrtssachen und für die Verfahren nach § 1631e Abs. 3 BGB.

Diese Bündelung hat für Familien- und Erbsachen eine Folge, die in der Beratung immer wieder überrascht.

Der Erbfall mit zwei Gerichten. Nachlassgericht ist stets das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers — bei einem Erbfall in Pirna also Pirna, bei einem in Meißen Meißen. Kann sich die Erbengemeinschaft über ein geerbtes Grundstück nicht einigen und wird die Teilungsversteigerung beantragt, läuft dieses Verfahren dagegen beim Amtsgericht Dresden. Ein Erbfall, zwei Gerichte, zwei Aktenzeichen, zwei Terminlagen.

Die Immobilie in der Scheidung. Dasselbe gilt, wenn Eheleute sich über das gemeinsame Haus nicht einigen. Das Familienverfahren läuft am Wohnsitzgericht, die Teilungsversteigerung in Dresden. Wer die beiden Verfahren nicht aufeinander abstimmt, verliert die Kontrolle über den Zeitpunkt — und der Zeitpunkt entscheidet beim Zugewinn über den Wert.

Der Weg in die zweite Instanz

Gegen Entscheidungen des Familiengerichts ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden statthaft, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung. Das OLG Dresden ist das einzige Oberlandesgericht Sachsens und damit Beschwerdeinstanz in Familiensachen für den gesamten Freistaat; fünf seiner Zivilsenate entscheiden zugleich als Familiensenate, die Verteilung erfolgt nach Turnus.

Praktisch heißt das: Was das OLG Dresden zum Wohnvorteil, zum Erwerbstätigenbonus oder zum Selbstbehalt sagt, gilt in ganz Sachsen. Die maßgeblichen Maßstäbe stehen in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden, die an mehreren Stellen von der in Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland üblichen Handhabung abweichen — beim Ehegattenselbstbehalt etwa um 125 Euro monatlich zugunsten des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.

Vertretung vor dem Amtsgericht Dresden

Meine Kanzlei liegt in der Hospitalstraße 12, gut zwei Kilometer vom Gerichtsgebäude Roßbachstraße entfernt. Ich vertrete in Familiensachen vor allen sächsischen Amtsgerichten und regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Für ein Verfahren in Dresden bedeutet die Nähe vor allem eines: kurze Wege bei kurzfristigen Terminen, bei Akteneinsicht und bei Eilanträgen — etwa im Gewaltschutz oder bei einstweiligen Anordnungen zum Aufenthalt eines Kindes, wo es auf Stunden ankommen kann.

Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal und an Ihrer Seite, nicht per Videozuschaltung. Das gilt für Dresden wie für jedes andere sächsische Gericht — die Anfahrt ist meine Aufgabe, nicht Ihre.

Häufige Fragen

Ich wohne in Radebeul — ist das Amtsgericht Dresden zuständig?

Nein. Radebeul gehört zum Amtsgericht Meißen. Der Bezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst ausschließlich die Stadt Dresden.

Und Freital?

Freital gehört zum Amtsgericht Dippoldiswalde, ebenso Bannewitz, Kreischa, Tharandt und Wilsdruff.

In welchem Gebäude finden Familiensachen statt?

In der Roßbachstraße 6. Am Olbrichtplatz sitzen Grundbuchamt, Insolvenz-, Register- und Betreuungsgericht sowie die Zwangsvollstreckung.

Wir wohnen getrennt in Dresden und Pirna. Wo wird geschieden?

Vorrangig dort, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 122 FamFG). Erst wenn es solche Kinder nicht gibt, kommt es auf den letzten gemeinsamen Aufenthalt und den Aufenthalt des Antragsgegners an.

Wo beantrage ich den Erbschein, wenn der Verstorbene in Dresden gewohnt hat?

Beim Amtsgericht Dresden als Nachlassgericht. Soll ein Nachlassgrundstück versteigert werden, ist ebenfalls das Amtsgericht Dresden zuständig — hier fallen beide Verfahren ausnahmsweise am selben Gericht zusammen.