Das Familiengericht Pirna
Wer sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge trennt, ein Sorgerechtsverfahren führt oder Unterhalt geltend machen muss, hat mit dem Amtsgericht Pirna zu tun. Das Gericht ist Familiengericht für den östlichen Teil des Landkreises und sitzt seit dem Umzug auf den Sonnenstein im Schloßhof 7. Ein Familienverfahren beginnt dort — und endet, wenn eine Beschwerde eingelegt wird, beim Oberlandesgericht Dresden.
Diese Seite erklärt, wofür das Amtsgericht Pirna zuständig ist, welche Gemeinden dazugehören, wie ein Verfahren abläuft und was Sie zum ersten Termin brauchen.
Welche Gemeinden gehören zum Amtsgericht Pirna?
Zum Bezirk des Amtsgerichts Pirna gehören dreiundzwanzig Gemeinden im östlichen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Bahretal, Dohma, Dohna, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Heidenau, Hohnstein, Königstein, Liebstadt, Lohmen, Müglitztal, Neustadt in Sachsen, Pirna, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen und Struppen.
Der westliche Teil des Landkreises gehört dagegen zum Amtsgericht Dippoldiswalde — dort sind unter anderem Freital, Tharandt, Wilsdruff, Bannewitz, Kreischa, Rabenau, Glashütte und Altenberg zugeordnet. Wer in Freital wohnt, führt sein Familienverfahren also nicht in Pirna, obwohl beide Orte im selben Landkreis liegen.
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist nicht der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Heirat, sondern der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung. In Ehesachen richtet sie sich nach § 122 FamFG: Vorrangig entscheidet, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Erst wenn es solche Kinder nicht gibt, kommt es auf den letzten gemeinsamen Aufenthalt der Eheleute und den Aufenthalt des Antragsgegners an. Diese Reihenfolge wird häufig übersehen — und sie führt regelmäßig dazu, dass ein Antrag beim falschen Gericht landet und abgegeben werden muss, was Wochen kostet.
Anschrift und Abteilungen
| Amtsgericht Pirna | Schloßhof 7, 01796 Pirna |
| Stadtteil | Sonnenstein |
| Abteilungen im Haus | Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Grundbuchamt, Vollstreckungsgericht, Zivilabteilung, Strafabteilung |
Anders als an manchen sächsischen Gerichten sind in Pirna alle Abteilungen in einem Gebäude untergebracht. Am Amtsgericht Zwickau etwa sitzt das Familiengericht in einem Nebengebäude in der Pölbitzer Straße, während fast alle Verzeichnisse die Hauptadresse nennen — in Pirna kann das nicht passieren.
Nicht in Pirna geführt werden Insolvenz- und Registersachen sowie Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen; dafür ist für den gesamten Landgerichtsbezirk Dresden das Amtsgericht Dresden zuständig. Für Familiensachen und für Nachlasssachen gilt das gerade nicht: Beide bleiben beim Amtsgericht Pirna. Sachsen kennt hier keine Konzentration.
Das ist erbrechtlich eine wichtige Unterscheidung. Wer in Pirna, Sebnitz oder Bad Schandau erbt, hat sein Nachlassgericht am Ort. Soll aber ein geerbtes Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung verwertet werden, weil sich die Erbengemeinschaft nicht einigt, läuft dieses Verfahren beim Amtsgericht Dresden. Ein Erbfall, zwei Gerichte — darauf sind die wenigsten vorbereitet.
Welche Verfahren laufen vor dem Familiengericht Pirna?
Das Familiengericht entscheidet über die Scheidung selbst und über alles, was damit zusammenhängt: den Versorgungsausgleich, der von Amts wegen mitentschieden wird, den Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht, den Kindesunterhalt, die Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats sowie Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch Verfahren, die mit einer Ehe nichts zu tun haben, gehören hierher: Unterhalt und Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung und Ansprüche der nicht verheirateten Mutter nach § 1615l BGB.
In Kindschaftssachen wird stets das Jugendamt beteiligt (§ 162 FamFG). Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes, für den Bezirk des Amtsgerichts Pirna also das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Bei Konflikten um Sorge oder Umgang bestellt das Gericht regelmäßig einen Verfahrensbeistand für das Kind und hört Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich an. Diese Anhörung findet in aller Regel in Präsenz statt, oft in einem eigens dafür eingerichteten Raum und ohne die Eltern.
Wie ein Verfahren in Pirna abläuft
Der Scheidungsantrag wird beim Amtsgericht Pirna eingereicht; anwaltliche Vertretung ist für den Antragsteller zwingend. Das Gericht fordert zunächst die Auskünfte für den Versorgungsausgleich bei den Rentenversicherungsträgern an — dieser Schritt bestimmt in der Praxis die Verfahrensdauer, weil er vom Gericht kaum zu beschleunigen ist. Erst danach wird terminiert.
Zum Scheidungstermin sollen beide Ehegatten persönlich erscheinen (§ 128 FamFG). Der Termin selbst ist meist kurz, wenn keine Folgesachen streitig sind: Das Gericht stellt fest, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und die Ehe gescheitert ist, entscheidet über den Versorgungsausgleich und spricht die Scheidung aus. Streitige Folgesachen — Unterhalt, Sorge, Zugewinn — verlängern das Verfahren erheblich und werden häufig abgetrennt.
Bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis und das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde mit. Vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Sicherheitskontrolle statt; planen Sie dafür Zeit ein und lassen Sie größere Taschen und scharfe Gegenstände im Auto.
Der Weg in die zweite Instanz
Gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Pirna ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden statthaft, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung. Das gilt für alle sächsischen Amtsgerichte: Sachsen hat nur ein Oberlandesgericht, und es ist damit Beschwerdeinstanz in Familiensachen für den gesamten Freistaat. Fünf Senate des OLG Dresden entscheiden in Familiensachen; die Verteilung erfolgt nach einem Turnus, nicht nach Landgerichtsbezirken.
Für die Praxis bedeutet das zweierlei. Erstens gelten in ganz Sachsen dieselben unterhaltsrechtlichen Maßstäbe — nämlich die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden, die an einigen Stellen von den in Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland angewandten Leitlinien abweichen. Der Ehegattenselbstbehalt etwa beträgt in Sachsen einheitlich 1.600 Euro, während andernorts beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen nur 1.475 Euro angesetzt werden. Für einen Rentner oder Erwerbsgeminderten macht das 125 Euro monatlich aus — in Grenzfällen entscheidet es über den Anspruch.
Zweitens heißt es, dass die Erfahrung vor dem OLG Dresden unmittelbar auf jedes Verfahren vor dem Amtsgericht Pirna durchschlägt. Wer weiß, wie der Beschwerdesenat eine Frage beurteilt, führt sie in der ersten Instanz anders.
Vertretung vor dem Amtsgericht Pirna
Ein verbreitetes Missverständnis: Man brauche einen Anwalt am Ort des Gerichts. Das trifft nicht zu. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf vor jedem Amts- und Landgericht auftreten; eine örtliche Beschränkung gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, nicht nach dem Sitz der Kanzlei.
Entscheidend ist deshalb nicht die Entfernung, sondern die Erfahrung mit dem Gericht und mit der Materie. Ich bin vor allen sächsischen Amtsgerichten in Familiensachen aufgetreten und vertrete regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Und ich komme mit. Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal, neben Ihnen — nicht per Videozuschaltung. Ein Familienverfahren wird nicht am Schreibtisch entschieden, sondern in dem Moment, in dem verhandelt wird; wer dann allein am Tisch sitzt, verhandelt allein. Die Anfahrt ist meine Aufgabe, nicht Ihre: Von der Kanzlei in der Dresdner Hospitalstraße sind es nach Pirna rund fünfundzwanzig Kilometer. Sachsen ist von Dresden aus gut erreichbar, und jeder Gerichtsbezirk im Freistaat liegt in Reichweite.
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für mich zuständig, wenn ich in Sebnitz wohne?
Das Amtsgericht Pirna. Sebnitz gehört zu dessen Bezirk.
Ich wohne in Freital — ist das auch Pirna?
Nein. Freital gehört zum Amtsgericht Dippoldiswalde, obwohl beide Städte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegen.
Wir wohnen getrennt, ich in Pirna, mein Ehepartner in Dresden. Wo wird geschieden?
Vorrangig dort, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben die Kinder bei Ihnen in Pirna, ist das Amtsgericht Pirna zuständig. Gibt es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, kommt es auf den letzten gemeinsamen Aufenthalt und den Aufenthalt des Antragsgegners an.
Kann ich meinen Scheidungsantrag selbst einreichen?
Nein. Für den Antragsteller besteht Anwaltszwang. Der Antragsgegner kann sich der Scheidung ohne eigenen Anwalt anschließen, sofern keine Folgesachen streitig sind.
Muss ich zum Termin nach Pirna kommen?
Zum Scheidungstermin ja — das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Ehegatten anordnen. Sie gehen dort nicht allein hin: Ich nehme den Termin mit Ihnen wahr.
Wo wird der Erbschein beantragt, wenn der Verstorbene in Pirna gewohnt hat?
Beim Amtsgericht Pirna als Nachlassgericht. Soll ein Nachlassgrundstück versteigert werden, weil sich die Erben nicht einigen, läuft dieses Verfahren dagegen beim Amtsgericht Dresden.