Das Familiengericht Grimma

Das Amtsgericht Grimma ist Familiengericht für das Gebiet des früheren Muldentalkreises, also für den östlichen Teil des Landkreises Leipzig zwischen Brandis und Colditz. Es sitzt in der Klosterstraße 9.

Wichtig für alle, die in Wurzen oder Umgebung wohnen: Die Zweigstelle Wurzen besteht nicht mehr. Sie steht bis heute in Anwaltsverzeichnissen, Adressdatenbanken und juristischen Portalen — die dortige Anschrift ist veraltet. Wer einen Antrag dorthin schickt, verliert Zeit. Alle Verfahren des Bezirks, Familiensachen eingeschlossen, laufen beim Amtsgericht Grimma.

Bemerkenswert ist dabei: Selbst zu der Zeit, als es die Zweigstelle noch gab, waren Familiensachen dort ausdrücklich ausgenommen. Die damalige Fassung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung nahm Familiensachen vom Aufgabenkreis der Zweigstelle aus — Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Gewaltschutz mussten immer in Grimma eingereicht und dort verhandelt werden. Wer sich an ein Familienverfahren in Wurzen erinnert, erinnert sich falsch.

Welche Gemeinden gehören zum Amtsgericht Grimma?

Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen und Wurzen.

Der südliche und westliche Teil des Landkreises Leipzig — Borna, Markkleeberg, Markranstädt, Zwenkau, Geithain, Frohburg — gehört zum Amtsgericht Borna. Der Landkreis Leipzig hat also zwei Familiengerichte. Nördlich davon beginnt der Bezirk des Amtsgerichts Eilenburg mit Taucha und Schkeuditz, östlich der des Amtsgerichts Torgau.

Anschrift und Anfahrt

Amtsgericht GrimmaKlosterstraße 9, 04668 Grimma
PostanschriftPostfach 1256, 04662 Grimma
Telefon03437 9852-0, Fax 03437 9852-500
LandgerichtLeipzig

Das Gericht nutzt ein zweites Dienstgebäude in der Leipziger Straße 91. Welche Abteilung dort sitzt, steht in Ihrer Ladung — prüfen Sie das, bevor Sie losfahren. Vor dem Betreten findet eine Sicherheitskontrolle statt.

Was in Grimma verhandelt wird

Als Familiengericht entscheidet das Amtsgericht Grimma über Scheidung und Versorgungsausgleich, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat sowie über Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Ebenso über Sorge und Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern, Vaterschaftsfeststellung und Ansprüche nach § 1615l BGB. Im Haus sind außerdem die Nachlass- und die Betreuungsabteilung, das Grundbuchamt und die Zwangsvollstreckung.

In Kindschaftssachen wird das Jugendamt des Landkreises Leipzig beteiligt (§ 162 FamFG). Bei streitigen Sorge- und Umgangsverfahren bestellt das Gericht regelmäßig einen Verfahrensbeistand und hört das Kind persönlich an.

Nicht in Grimma geführt werden Insolvenz- und Registersachen sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung — dafür ist für den gesamten Landgerichtsbezirk das Amtsgericht Leipzig zuständig. Landwirtschaftssachen laufen beim Amtsgericht Torgau, das sie für den ganzen Bezirk bündelt.

Für das Muldental ist das mehr als eine Formalie. Die Region ist landwirtschaftlich geprägt; Hofübergaben und Pachtverhältnisse gehören hier zu den häufigen Gegenständen erbrechtlicher Auseinandersetzungen. Gehört ein Betrieb zum Nachlass oder fällt er in den Zugewinnausgleich, können drei Gerichte beteiligt sein: das Familien- oder Nachlassgericht in Grimma, das Landwirtschaftsgericht in Torgau und für eine Teilungsversteigerung das Amtsgericht Leipzig.

Der Weg in die zweite Instanz

Gegen Entscheidungen des Familiengerichts geht die Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden, in der Regel binnen eines Monats ab Zustellung. Sachsen hat nur ein Oberlandesgericht, und es entscheidet in Familiensachen für den gesamten Freistaat.

Maßgeblich sind damit die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden. Sie weichen an mehreren Stellen von dem ab, was bundesweite Unterhaltsrechner ausgeben — unter anderem beim Ehegattenselbstbehalt und beim Wohnvorteil, der in Sachsen grundsätzlich nach dem vollen Mietwert angesetzt wird.

Vertretung vor dem Amtsgericht Grimma

Eine Kanzlei am Gerichtsort ist nicht erforderlich. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf vor jedem Amtsgericht auftreten; welches Gericht entscheidet, richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, nicht nach dem Sitz der Kanzlei.

Ich bin in Familiensachen vor allen sächsischen Amtsgerichten aufgetreten und vertrete regelmäßig vor dem Oberlandesgericht Dresden. Termine nehme ich persönlich wahr, im Sitzungssaal und an Ihrer Seite, nicht per Videozuschaltung. Die Anfahrt ist meine Aufgabe, nicht Ihre.

Häufige Fragen

Ich wohne in Wurzen. Muss ich zum Amtsgericht Wurzen?

Ein Amtsgericht Wurzen gibt es nicht mehr; auch die frühere Zweigstelle besteht nicht mehr. Zuständig ist das Amtsgericht Grimma. Adressen in Wurzen, die noch in Verzeichnissen stehen, sind veraltet.

Konnte man Familiensachen früher in Wurzen führen?

Nein. Familiensachen waren schon zu Zeiten der Zweigstelle ausdrücklich ausgenommen und liefen immer in Grimma.

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Grimma?

Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen und Wurzen.

Ich wohne in Borna oder Markkleeberg — auch Grimma?

Nein, beide gehören zum Amtsgericht Borna. Der Landkreis Leipzig hat zwei Familiengerichte.

Wohin geht die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts?

Zum Oberlandesgericht Dresden, nicht zum Landgericht Leipzig.

Zum Nachlass gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb. Welches Gericht entscheidet?

Die Nachlasssache läuft in Grimma, die Landwirtschaftssache beim Amtsgericht Torgau, eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Leipzig. Diese Verfahren müssen aufeinander abgestimmt werden.