Ferienumgang in Dresden – so regeln getrennte Eltern Ferien und Urlaub konfliktfrei
Ferien sind für getrennte Eltern in Sachsen der häufigste Streitpunkt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden erstelle ich klare, vollstreckbare Ferienregelungen – und erwirke bei Bedarf Eilentscheidungen kurz vor Ferienbeginn.
Ferien gehören zum Umgangsrecht
Der Umgang nach § 1684 BGB umfasst auch die Ferien; die Rechtsprechung geht im Regelfall von einer hälftigen Teilung der Schulferien aus – unabhängig vom Betreuungsmodell.
Urlaubsreisen und Eilverfahren
Gewöhnliche Urlaubsreisen ins europäische Ausland entscheidet der betreuende Elternteil allein (§ 1687 BGB); bei Fernreisen ist Einvernehmen nötig. Wird der Ferienumgang blockiert, regelt das Familiengericht Dresden ihn per einstweiliger Anordnung (§ 155 FamFG).
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