Residenzmodell in Dresden – das klassische Betreuungsmodell und seine Rechtsfolgen

Beim Residenzmodell hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, der andere hat Umgang und zahlt Barunterhalt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden gestalte ich Betreuungsmodelle rechtssicher – von der Unterhaltsberechnung bis zur Umgangsregelung.

Unterhalt im Residenzmodell

Nach § 1606 Abs. 3 BGB erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht durch Pflege und Erziehung, der andere schuldet den vollen Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle unter Anrechnung des hälftigen Kindergelds.

Residenzmodell oder Wechselmodell?

Kein Modell ist rechtlich vorrangig; entscheidend ist das Kindeswohl. Ich gestalte Elternvereinbarungen zu Umgang, Unterhalt und Ferien und begleite den Wechsel zwischen den Modellen einschließlich Neuberechnung des Unterhalts.

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