Haus bei Scheidung Dresden - Wem gehört die Immobilie?

Rechtsanwalt Falko Maiwald begleitet Sie in Dresden rund um die gemeinsame Immobilie bei Trennung und Scheidung. Verkaufen, übernehmen, vermieten oder versteigern - ich zeige Ihnen Ihre Optionen und setze Ihre Interessen durch. Seit über 15 Jahren spezialisiert auf Familienrecht, mit über 1.200 betreuten Mandaten.

Die vier Optionen für Ihr Haus

Bei Trennung und Scheidung gibt es im Wesentlichen vier Wege: den gemeinsamen Verkauf mit Teilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Ehegatten mit Ausgleichszahlung (Realteilung), das vorläufige Behalten oder Vermieten der Immobilie sowie - als letztes Mittel - die Teilungsversteigerung nach den Paragraphen 180 ff. ZVG. Ich prüfe, welche Lösung wirtschaftlich am günstigsten ist und für Ihre Situation passt.

Kredit und gesamtschuldnerische Haftung

Haben beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie der Bank gegenüber als Gesamtschuldner - unabhängig davon, wer im Haus wohnt. Bei einer Übernahme muss die Bank den ausziehenden Partner aus der Haftung entlassen oder es wird umgeschuldet. Ich verhandle diese Schuldhaftentlassung parallel zur Übernahmevereinbarung.

Zugewinnausgleich und Grunderwerbsteuer

Die Immobilie fließt mit ihrem Verkehrswert am Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags in das Endvermögen des Zugewinnausgleichs ein. Eine korrekte Bewertung ist deshalb bares Geld wert. Die Übertragung zwischen Ehegatten im Zuge der Scheidung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (Paragraph 3 Nr. 5 GrEStG).

Wohnen während der Trennung

Bis zur rechtskräftigen Scheidung gilt die Immobilie als Ehewohnung. Ein Ehegatte kann die alleinige Nutzung zugewiesen bekommen, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist (Paragraph 1361b BGB). Bleibt ein Partner allein im Haus, kann der andere eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Nutzungsentschädigung und faire Aufteilung

Ich sorge dafür, dass keine unbezahlten Vorteile entstehen, kläre Finanzierungsanteile und Eigenkapital und verhandle das Gesamtpaket aus Immobilie, Zugewinn, Unterhalt und Hausrat. Das Ergebnis wird idealerweise in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung rechtssicher und vollstreckbar festgehalten.

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