Zugewinnausgleich Dresden – Vermögensausgleich bei Scheidung
Rechtsanwalt Falko Maiwald berechnet Ihren Zugewinnanspruch und setzt ihn vor dem Familiengericht Dresden durch – oder wehrt überhöhte Forderungen ab.
Unsere Leistungen rund um den Zugewinnausgleich
- Berechnung des Zugewinns (Endvermögen minus Anfangsvermögen)
- Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB – Vermögensaufstellung erzwingen
- Stufenklage vor dem Familiengericht Dresden
- Vorzeitiger Zugewinnausgleich nach § 1385 BGB
- Verkehrswertgutachten für Immobilien koordinieren
- Aufdeckung illoyaler Vermögensverschiebungen (§ 1375 Abs. 2 BGB)
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung und Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags werden für jeden Ehegatten separat ermittelt. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz.
Welche Stichtage gelten?
Anfangsvermögen: Tag der Eheschließung. Endvermögen: Zustellung des Scheidungsantrags. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet.
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