Nachlassinsolvenz in Dresden – wenn das Erbe mehr Schulden als Vermögen enthält
Ist der Nachlass überschuldet, müssen Erben nicht mit ihrem Privatvermögen für fremde Schulden geradestehen. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden zeige ich, welches Instrument – Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung – in Ihrer Lage das richtige ist.
Erben haften – aber die Haftung ist beschränkbar
Mit Annahme haften Erben grundsätzlich unbeschränkt (§ 1967 BGB). Durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt (§ 1975 BGB) – das Privatvermögen bleibt unangetastet.
Ihre Antragspflicht als Erbe (§ 1980 BGB)
Bei Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Sie unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen, sonst droht Schadensersatz mit dem Privatvermögen. Reicht der Nachlass nicht, greift die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB).
Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung?
Die Nachlassverwaltung (§§ 1981 ff. BGB) klärt unübersichtliche Nachlässe; die Nachlassinsolvenz ist der Weg bei feststehender Überschuldung. Flankierend sichern Aufgebotsverfahren (§ 1970 BGB) und Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) Ihre Position.
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