Teilungsversteigerung in Dresden – der Ausweg, wenn sich Miteigentümer nicht einigen

Da niemand gezwungen werden kann, in einer Gemeinschaft zu bleiben (§ 749 BGB), stellt das Gesetz die Teilungsversteigerung bereit (§ 180 ZVG). Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Dresden setze ich sie ein, wenn sie nötig ist, verhindere sie, wenn sie schadet, und nutze sie als Verhandlungshebel.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Sie dient der Aufhebung einer Gemeinschaft: Die unteilbare Immobilie wird in teilbares Geld verwandelt. Antragsberechtigt ist jeder Miteigentümer – unabhängig von der Anteilshöhe. Zuständig ist für Dresdner Immobilien das Amtsgericht Dresden.

Ablauf und Kosten

Nach Anordnung, Verkehrswertgutachten und Wertfestsetzung gelten im ersten Termin die 5/10- und 7/10-Grenzen (§§ 85a, 74a ZVG). Das Verfahren dauert oft ein bis zwei Jahre, Kosten gehen vorweg vom Erlös ab, der häufig unter dem Marktpreis liegt.

Teilungsversteigerung abwehren und als Verhandlungsinstrument nutzen

Die einstweilige Einstellung (§ 180 Abs. 2, 3 ZVG) kann das Verfahren stoppen; bei Ehegatten wirken § 1365 BGB und § 1353 BGB, in der Erbengemeinschaft ein Teilungsverbot (§ 2044 BGB). Meist endet das Verfahren mit Übernahme gegen Auszahlung oder freihändigem Verkauf.

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