Trennungsunterhalt Dresden – ab Trennung sofort Anspruch sichern
Ab dem Tag der Trennung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterhalt – aber nur, wenn Sie ihn aktiv geltend machen. Rechtsanwalt Falko Maiwald in Dresden prüft Ihren Anspruch, berechnet die Höhe und setzt den Trennungsunterhalt notfalls gerichtlich durch.
Wer hat Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Er muss aktiv und schriftlich gefordert werden – für die Zeit davor gibt es rückwirkend in der Regel nichts.
Höhe und Berechnung
Als Richtwert gelten 3/7 des bereinigten Einkommensunterschieds beider Ehegatten. Maßgeblich sind die ehelichen Lebensverhältnisse; das Einkommen wird um berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und vorrangigen Kindesunterhalt bereinigt.
Trennungsunterhalt geltend machen
Der erste Schritt ist die schriftliche Aufforderung zur Auskunft und Zahlung. Damit gerät der andere Ehegatte in Verzug. Zahlt er weiterhin nicht, lässt sich der Anspruch über eine einstweilige Anordnung oder Unterhaltsklage beim Familiengericht durchsetzen.
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