Vorsorge ·

Vorsorgevollmacht in Dresden – was Sie unbedingt wissen müssen

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Wer keine hat, bekommt vom Gericht einen Betreuer zugewiesen – nicht selten einen fremden Berufsbetreuer. Was eine wirksame Vollmacht enthalten muss, was sie kostet und welche Fehler ich in Dresden besonders oft sehe.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Viele Menschen glauben, im Notfall dürften Ehepartner oder erwachsene Kinder „automatisch" für sie entscheiden. Das ist falsch. Ohne ausdrückliche Vollmacht hat selbst der eigene Ehepartner keinen Zugriff auf Konten, kann nicht in medizinische Behandlungen einwilligen und keine Wohnung kündigen. Stattdessen bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – das kann ein Familienmitglied sein, häufig aber auch eine fremde Person.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zwar das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht: Ehegatten dürfen sich für maximal sechs Monate gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Für alles andere – Konten, Behörden, Verträge – gilt das nicht. Eine Vorsorgevollmacht bleibt also unverzichtbar.

Was eine Vorsorgevollmacht regeln sollte

Eine gute Vollmacht deckt mindestens diese Bereiche ab:

  • Vermögenssorge: Konten, Versicherungen, Steuer, Verträge, Immobilien.
  • Gesundheitssorge: Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Einsicht in Krankenakten, ggf. freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter).
  • Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über ambulante Pflege, Heimunterbringung, Wohnungsauflösung.
  • Post- und Fernmeldeverkehr: wichtig, weil Banken und Behörden sonst nichts an den Bevollmächtigten herausgeben.
  • Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden.

Form: Schriftlich, notariell oder beides?

Die Schriftform reicht in den meisten Fällen aus. Notarielle Beurkundung ist aber dringend zu empfehlen, wenn:

  • Immobilien zum Vermögen gehören (das Grundbuchamt verlangt sonst eine notarielle Form),
  • ein Unternehmen geführt wird,
  • oder Kreditverträge geschlossen werden sollen.

Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers und sind gesetzlich geregelt – im Verhältnis zum späteren Nutzen sind sie überschaubar.

Wo bewahre ich die Vollmacht auf?

Eine Vollmacht nützt nichts, wenn sie im Tresor liegt und niemand davon weiß. Ich empfehle drei Schritte:

  1. Original beim Bevollmächtigten oder griffbereit zu Hause.
  2. Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gerichte fragen dort vor jeder Betreuerbestellung an.
  3. Kopie beim Hausarzt – im akuten Notfall ist er der erste Anlaufpunkt.

Patientenverfügung als Ergänzung

Die Vorsorgevollmacht regelt das „Wer", die Patientenverfügung das „Was". Sie legt konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in welchen Situationen wünschen oder ablehnen. Wichtig: pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" werden vom Bundesgerichtshof regelmäßig als unwirksam eingestuft. Es muss konkret beschrieben werden, in welchen medizinischen Lagen welche Behandlung gewünscht oder abgelehnt wird.

Typische Fehler aus meiner Praxis in Dresden

  1. Standardformulare aus dem Internet, die Vermögens- und Gesundheitssorge nicht ausreichend trennen.
  2. Eine einzige Person bevollmächtigt – fällt diese aus, ist die Vollmacht wirkungslos.
  3. Keine Regelung, ob die Vollmacht ab sofort oder erst „im Fall der Geschäftsunfähigkeit" gilt.
  4. Keine Eintragung im Vorsorgeregister – Gerichte bestellen dann trotz vorhandener Vollmacht einen Betreuer.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht später ändern?

Solange Sie geschäftsfähig sind, jederzeit – durch Widerruf und Einsammeln des Originals.

Was passiert mit der Vollmacht nach meinem Tod?

Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus erlischt nicht automatisch. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie ausdrücklich „nur zu Lebzeiten" formulieren.

Brauche ich beides – Vollmacht und Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist die zweite Wahl: Sie greift nur, wenn das Gericht trotz Vollmacht einen Betreuer bestellt – etwa weil keine geeignete Vertrauensperson vorhanden ist. Sinnvoll als Ergänzung, ersetzt aber die Vollmacht nicht.

Beratung in Dresden

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familien- und Vorsorge erstelle ich für Mandanten in Dresden und Umgebung individuell zugeschnittene Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – einschließlich Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Vereinbaren Sie gern eine Erstberatung in meiner Kanzlei in der Hospitalstraße 12.

Weiterführende Informationen zu Vorsorge

Mehr aus dem Blog: Vorsorge

  • Vorsorge: Welche Rechte ältere Menschen und ihre Familien haben – Mit zunehmendem Alter stellen sich neue rechtliche Fragen – von der Vorsorgevollmacht über den Pflegeheimvertrag bis zum Elternunterhalt. Ein Überblick über die wichtigsten Rechte älterer Menschen und ihrer Angehörigen aus Sicht eines Anwalts in Dresden.