Seniorenrecht Dresden – Vorsorgevollmacht & Betreuungsrecht
Rechtsanwalt für Seniorenrecht in Dresden. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Heimrecht und Pflegekosten – ganzheitlich verzahnt mit Familien- und Erbrecht.
Leistungen im Seniorenrecht
- Vorsorgevollmacht in Dresden – Bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson
- Patientenverfügung – Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen
- Betreuungsrecht – Unterstützung bei rechtlicher Betreuung
- Pflege- und Heimrecht – Ihre Rechte in der Pflege
- Vermögensschutz im Alter
Betreuungsgericht Dresden – Ablauf und Zuständigkeit
Für betreuungsrechtliche Verfahren ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Dresden in der Lothringer Straße 1, 01069 Dresden, zuständig. Seit der Betreuungsrechtsreform 2023 gilt: Eine rechtliche Betreuung wird nur dann angeordnet, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder die bevollmächtigte Person ihre Aufgaben nicht erfüllen kann (§ 1814 BGB). Wer rechtzeitig eine notariell beglaubigte oder anwaltlich beratene Vorsorgevollmacht erstellt, behält die Kontrolle.
Warum ganzheitliche Beratung im Seniorenrecht entscheidend ist
Vorsorge im Alter berührt Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen und Wohnsitzentscheidungen – mit weitreichenden Folgen für Ehepartner, Kinder und Vermögen. Unsere Kanzlei verbindet Familien-, Erb- und Seniorenrecht in einer Hand: Vorsorgevollmachten werden immer im Zusammenhang mit Testament, Pflichtteilssituation, Ehegüterstand und Pflegekostenrisiken (Angehörigen-Entlastungsgesetz / Elternunterhalt) gestaltet.
Häufig gestellte Fragen zum Seniorenrecht
Was kostet eine Erstberatung im Seniorenrecht?
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG): maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich eine?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, WAS entschieden werden soll – insbesondere zu medizinischen Behandlungen.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt.
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