Seniorenrecht
Anwalt für Seniorenrecht in Dresden. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Heimrecht und Pflegekosten.
Unsere Leistungen im Seniorenrecht
- Vorsorgevollmacht in Dresden – Bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson
- Patientenverfügung – Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen
- Betreuungsrecht – Unterstützung bei rechtlicher Betreuung
- Pflege- und Heimrecht – Ihre Rechte in der Pflege
- Vermögensschutz im Alter
Häufig gestellte Fragen zum Seniorenrecht
Was kostet eine Erstberatung im Seniorenrecht?
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG): maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich eine?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht regelt, WER für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, WAS entschieden werden soll – insbesondere zu medizinischen Behandlungen.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt.
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