Erbfolge Dresden – Wer erbt wann wie viel?
Rechtsanwalt Falko Maiwald erklärt Ihnen die gesetzliche Erbfolge in Dresden klar und nachvollziehbar – inklusive Berechnung der konkreten Erbquoten in Ihrem Fall.
Die gesetzlichen Erben in Reihenfolge
- 1. Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel/Tanten, Cousins)
- Ehegatte – erbt zusätzlich neben Verwandten
Erbquote des Ehegatten (Zugewinngemeinschaft)
- Neben Kindern: 1/2 des Nachlasses
- Neben Eltern oder Geschwistern: 3/4
- Allein, ohne Verwandte 1.–3. Ordnung: 100%
Häufige Fragen zur Erbfolge
Was passiert ohne Testament?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach BGB. Verwandte erben nach Ordnungen, der Ehepartner erbt zusätzlich.
Erben Stiefkinder automatisch?
Nein. Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Nur durch Testament oder Adoption.
Was ist das Voraus des Ehegatten?
Der überlebende Ehegatte erhält zusätzlich den Hausrat (§ 1932 BGB) – neben dem Erbteil.
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