Erbschaftsteuer in Dresden – Beratung durch Rechtsanwalt Maiwald
Eine Erbschaft bedeutet nicht immer nur Gewinn – manchmal auch eine erhebliche Steuerlast. Wer erbt, muss in Deutschland unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Wie viel, hängt vom Verwandtschaftsgrad, dem Wert des Erbes und den genutzten Freibeträgen ab. Ich berate Sie, wie Sie die Erbschaftsteuer legal minimieren. Telefon 0351 898 520.
Wann fällt Erbschaftsteuer an?
Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Erwerb den Freibetrag übersteigt. Es ist eine Erbanfallsteuer – sie richtet sich nach dem, was der einzelne Erbe bekommt, nicht nach dem Gesamtnachlass.
Freibeträge: So viel können Sie steuerfrei erben
Steuerklasse I: Ehepartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel (Elternteil verstorben) 400.000 €, Enkel (Elternteil lebt) 200.000 €, Eltern 100.000 €. Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegereltern 20.000 €. Steuerklasse III: Nicht-Verwandte 20.000 €. Hinzu kommt ein besonderer Versorgungsfreibetrag für Ehepartner bis 256.000 € und für Kinder bis 52.000 € (altersgestaffelt). Wichtig: Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu – ein wichtiger Gestaltungsansatz für Schenkungen.
Steuersätze: Was zahlt man über dem Freibetrag?
Steuerklasse I: 75.000 € = 7 %, 300.000 € = 11 %, 600.000 € = 15 %, 6 Mio € = 19 %, 13 Mio € = 23 %, 26 Mio € = 27 %, über 26 Mio € = 30 %. Steuerklasse II: 15–43 %. Steuerklasse III: 30–50 %.
Besonderheiten bei Immobilien
Immobilien werden mit dem Verkehrswert bewertet. Das Familienheim bleibt vollständig steuerfrei, wenn der Ehepartner erbt oder ein Kind erbt (maximal 200 m², mindestens 10 Jahre Eigennutzung). Bei einem Verkauf vor Ablauf der 10 Jahre fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg. Vermietete Immobilien werden mit 90 % des Verkehrswerts angesetzt (10 % Abschlag).
Legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerreduzierung
1. Lebzeitige Schenkungen
Die Freibeträge sind alle 10 Jahre nutzbar. Beispiel: 2 Elternteile × 2 Kinder × 400.000 € = 1,6 Mio € steuerfrei in 10 Jahren.
2. Berliner Testament optimieren
Vermächtnisse in Höhe der kindlichen Freibeträge einsetzen, statt die Kinder komplett zu enterben.
3. Kettenschenkung
Die Großmutter schenkt dem Kind (400.000 € frei), das Kind schenkt dem Enkel (400.000 € frei). So lässt sich mehr steuerfrei übertragen als bei einer direkten Schenkung.
4. Güterstandsschaukel
Der Wechsel des Güterstands erzeugt einen steuerfreien Zugewinnausgleichsanspruch. Ein komplexes Instrument.
5. Nießbrauchvorbehalt
Die Immobilie verschenken und das Wohnrecht behalten. Das mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich.
Erbschaftsteuer anmelden: Was müssen Sie tun?
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls müssen Sie beim Finanzamt (Wohnsitz des Erblassers) eine Anzeige erstatten – auch wenn kein steuerpflichtiger Erwerb erwartet wird. Das Finanzamt fordert dann zur Erbschaftsteuererklärung auf.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich eine Immobilie erbe?
Das kommt auf Wert und Verwandtschaftsgrad an. Nach der Familienheimregelung ist sie bei 10 Jahren Eigennutzung steuerfrei.
Kann ich die Erbschaft ausschlagen, um die Steuer zu vermeiden?
Ja, aber dann erbe ich nicht. Das ist sinnvoll bei überschuldetem Nachlass oder bestimmten Gestaltungskonstellationen.
Kann das Finanzamt mein Erbe pfänden, wenn ich nicht zahlen kann?
Bei illiquiden Erbschaften (z. B. nur einer Immobilie) ist eine Stundung möglich, auch über mehrere Jahre.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei einer 500.000-€-Immobilie, wenn ich ein Kind bin?
Bewertung 90 % = 450.000 €, minus Freibetrag 400.000 € = 50.000 € steuerpflichtig. Steuersatz 11 % = 5.500 € Steuer.
Was ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Jeder Erbe hat einen eigenen Freibetrag. Die Steuer wird auf den Einzelanteil berechnet.
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