Berliner Testament Dresden – wenn Eheleute sich gegenseitig absichern wollen
Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform bei Ehepaaren in Deutschland. Aber es hat Tücken — vor allem wenn Kinder da sind. Ich berate Sie bevor Sie unterschreiben.
Was ist das Berliner Testament?
Beide Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder als sogenannte Schlusserben. Der überlebende Ehepartner ist dadurch zunächst vollständig abgesichert.
Vor- und Nachteile
Vorteil ist der umfassende Schutz des längstlebenden Partners. Nachteil ist das Pflichtteilsrisiko der Kinder beim ersten Erbfall, das Verschenken steuerlicher Freibeträge und die Bindungswirkung, die nach dem ersten Tod kaum noch Änderungen zulässt.
Pflichtteil der Kinder beim Tod des Erstversterbenden
Werden die Kinder beim ersten Erbfall enterbt, können sie ihren Pflichtteil verlangen. Das kann den überlebenden Partner finanziell unter Druck setzen. Eine Pflichtteilsstrafklausel reduziert dieses Risiko.
Alternativen und Gestaltungsmöglichkeiten
Eine Pflichtteilsstrafklausel, eine Vor- und Nacherbschaft oder eine Wiederverheiratungsklausel können das Berliner Testament absichern. Auch ein Einzeltestament oder ein Erbvertrag kommen je nach Lebenssituation als Alternative in Betracht.
Häufige Fragen zum Berliner Testament in Dresden
Was ist das Berliner Testament?
Beide Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, danach erben die Kinder.
Muss es notariell beurkundet werden?
Nein, handschriftlich von beiden unterschrieben genügt.
Können Kinder trotzdem Pflichtteil fordern?
Ja, nach dem Tod des Erstversterbenden. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann das verhindern.
Kann man es widerrufen?
Nur gemeinsam zu Lebzeiten beider, nach dem Tod eines Partners nicht mehr.
Was passiert bei Wiederheirat des Überlebenden?
Problematisch — eine neue Ehe kann die Erbfolge verändern. Beratung empfohlen.
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