Berliner Testament in Dresden – Rechtsanwalt Falko Maiwald
Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare – und gleichzeitig eine der häufigsten Quellen für Erbstreitigkeiten und steuerliche Nachteile. Ich berate Sie, ob ein Berliner Testament für Ihre Situation sinnvoll ist und wie Sie es optimal gestalten. Telefon 0351 898 520, Hospitalstraße 12, Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–16 Uhr.
Eine erste Orientierung gibt Ihnen mein kostenloser Pflichtteilsrechner.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren: Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder (Schlusserben) erben erst beim Tod des zweiten Partners. Das klingt einfach – doch genau darin liegt die Gefahr.
Vorteile des Berliner Testaments
Der überlebende Partner ist vollständig abgesichert und erhält alles, ohne mit den Kindern teilen zu müssen. Eine einfache handschriftliche Errichtung ist möglich (beide schreiben und unterschreiben), eine Notarpflicht besteht nicht. Zudem bleibt die Vermögensverwaltung einheitlich, ohne dass die Kinder zustimmen müssen.
Nachteile und Risiken – was viele übersehen
Das Pflichtteilsproblem
Wird ein Kind enterbt, weil der überlebende Partner Alleinerbe wird, kann das Kind den Pflichtteil fordern – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als sofort fälligen Geldanspruch. Bei Immobilienvermögen muss der überlebende Partner dann Bargeld aufbringen oder die Immobilie verkaufen. Lösung: eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament.
Steuerliche Nachteile: Doppelbesteuerung
Der Freibetrag der Kinder (400.000 € je Kind) verfällt beim ersten Erbfall ungenutzt. Beim zweiten Erbfall müssen die Kinder das gesamte Vermögen versteuern. Bei größeren Vermögen entstehen so erhebliche zusätzliche Erbschaftsteuerlasten.
Bindungswirkung: Kein Widerruf ohne Zustimmung
Nach dem Tod des ersten Partners ist das Berliner Testament bindend – die Schlusserben können nicht mehr geändert werden. Problematisch ist das bei neuen Lebenspartnern, Kindern aus zweiter Ehe, stark verändertem Vermögen oder verstorbenen Schlusserben.
Wiederheirat nach Verwitwung
Der neue Ehepartner erbt oft mehr als gewollt. Ein Schutz der Kinder ist über eine Wiederverheiratungsklausel möglich.
Berliner Testament vs. Alternativen
Der Erbvertrag wird notariell geschlossen, ist nicht frei widerrufbar und eignet sich auch für Paare ohne Trauschein. Ein Vermächtnis zugunsten der Kinder kann Freibeträge ausnutzen. Die Güterstandsschaukel ist ein komplexes Steuerinstrument für größere Vermögen.
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Sinnvoll ist es, wenn das Vermögen unter 500.000 € liegt, die Kinder finanziell abgesichert sind, die volle Absicherung des Partners gewünscht ist und keine besonderen Steuerziele bestehen. Weniger sinnvoll, wenn das Gesamtvermögen die Freibeträge übersteigt, Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind, die Vermögen deutlich unterschiedlich sind oder Unternehmen bzw. Immobilien vorhanden sind.
Was sollte ein gutes Berliner Testament regeln?
Pflichtteilsstrafklausel, Wiederverheiratungsklausel, Vermächtnisse zur Steueroptimierung, Regelungen bei gleichzeitigem Tod, Ersatzerben und Testamentsvollstreckung.
Häufige Fragen zum Berliner Testament
Muss das Berliner Testament notariell beurkundet werden?
Nein, es ist handschriftlich möglich – aber beide müssen vollständig handschriftlich schreiben und unterschreiben. Getippte Testamente sind unwirksam. Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert.
Kann ich das Berliner Testament nach dem Tod meines Partners noch ändern?
Grundsätzlich nein. Wechselbezügliche Verfügungen sind bindend. Ausnahmen sind möglich, eine rechtliche Prüfung ist erforderlich.
Was passiert, wenn ein Kind stirbt, bevor beide Elternteile tot sind?
Ohne Regelung treten die Enkel an die Stelle des verstorbenen Kindes. Eine Ersatzerbeneinsetzung im Testament ist empfehlenswert.
Gilt das Berliner Testament auch für nichteheliche Lebenspartner?
Nein, nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Nichteheliche Paare brauchen einen Erbvertrag.
Was kostet die Beratung?
Sie richtet sich nach dem RVG und dem Vermögenswert. Eine transparente Kostenerklärung erhalten Sie im Erstgespräch.
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