Pflichtteilsrechner – berechnen Sie Ihren Pflichtteil in 2 Minuten

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern, Ehegatten und ggf. Eltern zu, die enterbt wurden (§ 2303 BGB). Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihre Pflichtteilsquote, den Betrag in Euro und einen möglichen Ergänzungsanspruch bei Schenkungen – kostenlos und anonym, ohne Dateneingabe an Dritte.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner ermittelt zunächst Ihren gesetzlichen Erbteil aus Familienkonstellation und Güterstand – denn davon hängt alles ab: Neben einem Ehegatten in Zugewinngemeinschaft erben Kinder gemeinsam die Hälfte, ohne Ehegatten alles. Ihr Pflichtteil ist die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Zwei Kinder, Erblasser verwitwet – jedes Kind hätte gesetzlich 1/2 geerbt, der Pflichtteil beträgt also 1/4 des Nachlasswertes. Grundlage ist der Nettonachlass: alle Vermögenswerte zum Todestag abzüglich Schulden und Bestattungskosten. Gerade bei Immobilien steckt hier die häufigste Streitfrage – der Verkehrswert, nicht der Wunschwert der Erben, zählt.

Schenkungen: der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hat der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt, schützt § 2325 BGB Sie vor der Aushöhlung des Pflichtteils: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet – im ersten Jahr vor dem Erbfall voll, danach grundsätzlich jedes Jahr ein Zehntel weniger. Wichtige Ausnahmen, die der Rechner berücksichtigt: Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe, und behält sich der Schenker einen umfassenden Nießbrauch vor, beginnt sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig gar nicht zu laufen. Gerade die in Sachsen häufigen Hausüberlassungen mit Nießbrauch zählen deshalb oft in voller Höhe. Vertiefung auf meiner Seite zur Pflichtteilsergänzung.

Was der Rechner nicht kann – und wann Sie mich brauchen

Eine anwaltliche Prüfung empfiehlt sich insbesondere, wenn Immobilien zu bewerten sind (Verkehrswertgutachten, Kapitalwert von Nießbrauch/Wohnrecht), Sie Eigengeschenke erhalten haben (Anrechnung nach § 2327 BGB), der Erbe die Auskunft verweigert (notarielles Nachlassverzeichnis, § 2314 BGB), ein Berliner Testament Sie enterbt hat oder Verjährung droht (regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis). In der kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen, ob sich die Durchsetzung lohnt – und was realistisch herauskommt.

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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden. Der Rechner speichert keine Daten – die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.