Enterbung Dresden – wirksam enterben und den Pflichtteil verstehen
Wer enterbt, ist meist nicht ganz frei: Der Pflichtteil bleibt. Rechtsanwalt Falko Maiwald zeigt Erblassern, wie sie rechtssicher enterben und den Pflichtteil legal reduzieren – und hilft Enterbten, ihren Pflichtteil durchzusetzen.
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Was bedeutet Enterbung?
Enterbung schließt einen gesetzlichen Erben von der Erbfolge aus – ausdrücklich durch Bestimmung im Testament (§ 1938 BGB) oder konkludent durch Einsetzung anderer Erben. Wichtig: Enterbte gehen nicht automatisch leer aus, denn nahen Angehörigen bleibt der Pflichtteil (§ 2303 BGB).
Der Pflichtteil – wer ihn hat und wie hoch er ist
Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Der Enterbte wird nicht Miterbe und kann keine Herausgabe von Gegenständen verlangen.
Pflichtteil legal reduzieren
Die Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB) ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. In der Praxis ist die legale Reduzierung erfolgversprechender: notarieller Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (§ 2346 BGB), rechtzeitige lebzeitige Schenkungen, Güterstandsschaukel oder Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung (§ 2315 BGB).
Pflichtteilsergänzung, Auskunft und Verjährung
Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über die Pflichtteilsergänzung – abgeschmolzen um ein Zehntel je Jahr – hinzugerechnet (§ 2325 BGB). Enterbte haben einen Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB. Der Pflichtteil verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB).
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